Mit Verkehrswertgutachten NRW erhalten Sie einen rechtsgültigen Verbrauchsausweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) bereits ab 79 €. In diesem Einstiegspreis sind die wesentlichen Leistungen vollständig enthalten, damit Sie schnell und rechtssicher ans Ziel kommen:
- Rechtsgültiger Verbrauchsausweis gemäß GEG für Wohngebäude
- Vollständig digitale Abwicklung – ohne Vor-Ort-Termin, bundesweit
- Fachliche Prüfung Ihrer Angaben auf Plausibilität und Vollständigkeit vor Ausstellung
- Transparente Preisstruktur ohne versteckte Kosten
- Zügige Bearbeitung innerhalb kurzer Zeitfenster
Sie erhalten ein rechtssicheres Dokument, das alle gesetzlich geforderten Angaben umfasst und für Verkauf, Vermietung oder Verpachtung verwendet werden kann. Die digitale Abwicklung spart Zeit, Wege und Abstimmungen – ideal, wenn Sie schnell handeln müssen oder Objekte an unterschiedlichen Standorten betreuen.
Optional stehen Expressleistungen zur Verfügung, wenn Fristen drängen (z. B. Vermarktungsstart, Vertragsabschluss oder Nachweise gegenüber Interessenten). Auch im Expressfall bleibt die fachliche Prüfung integraler Bestandteil – Schnelligkeit geht nicht zulasten der Qualität.
Die Preisgestaltung ist nachvollziehbar: Sie sehen von Anfang an, welche Leistung Sie erhalten und wann optionale Erweiterungen sinnvoll sind. So behalten Eigentümer, Vermieter, Hausverwaltungen und Makler volle Kostentransparenz.
Optionale Zusatzleistungen – wann sich Express lohnt
Der Basisumfang deckt die meisten Standardfälle ab. Darüber hinaus können Sie Zusatzleistungen wählen, wenn Ihr Projekt besondere Anforderungen stellt:
- Express-Bearbeitung: Wenn Sie ein Exposé kurzfristig veröffentlichen, eine Besichtigung planen oder Unterlagen für eine Transaktion zeitnah benötigen, beschleunigt die Express-Option die Ausstellung. Die Dauer richtet sich nach Datenlage und Eingang Ihrer Unterlagen; wir priorisieren Ihren Auftrag und halten Sie aktiv über den Status auf dem Laufenden.
- Unterstützung bei der Datenermittlung: Falls einzelne Verbrauchswerte fehlen oder unklar sind, helfen wir bei der strukturierten Nachforderung bzw. klären mit Ihnen, welche Alternativen (z. B. Ersatzwerte, Abgrenzungen) zulässig sind.
- Korrekturen/Neuausstellung bei Änderungen: Ändern sich nachträglich Daten (z. B. durch aktuelle Abrechnungen oder neue Modernisierungen), können wir den Ausweis aktualisieren und erneut bereitstellen.
Unser Grundsatz: Zusatzleistungen bieten echten Mehrwert, sind klar ausgewiesen und werden nur dann empfohlen, wenn sie Ihre Zieltermine oder die Dokumentenqualität messbar unterstützen.
Ihr schneller Einstieg – diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller und reibungsloser die Ausstellung. Für den Verbrauchsausweis benötigen wir in der Regel:
- Energieverbrauchsdaten der letzten drei zusammenhängenden Kalenderjahre für Heizung und – falls nicht zentral über die Heizung bereitgestellt – Warmwasser. Quelle sind in der Praxis Heizkostenabrechnungen, Energielieferantenrechnungen (z. B. Gas, Fernwärme, Heizöl) oder Zählerstände.
- Angaben zum Gebäude:
- Baujahr des Gebäudes bzw. des wesentlichen Wärmeschutzstandards
- Wohnfläche (nach Wohnflächenverordnung oder gängiger Mietflächenpraxis)
- Anzahl der Wohneinheiten
- Heizungsart und Energieträger (z. B. Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe, Biomasse)
- ggf. dezentrale Warmwasserbereitung, Lüftung
- Informationen zu energetischen Modernisierungen:
- Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke
- Austausch von Fenstern/Türen
- Modernisierung der Heizungsanlage, Hydraulischer Abgleich, Regelungstechnik
- Baujahr bzw. Jahr der Modernisierungsmaßnahmen
Praktische Tipps für eine zügige Datensammlung:
- Sammeln Sie die drei letzten Heizkostenabrechnungen je Nutzungseinheit oder die Jahresabrechnungen des Energieversorgers. Bei Brennstoffen wie Heizöl genügen Lieferbelege und Füllstände, sofern die Zeiträume klar abgrenzbar sind.
- Notieren Sie Besonderheiten wie Leerstände, Nutzungsänderungen oder längere Ausfälle der Heizung – diese Angaben ermöglichen eine korrekte Bewertung und witterungsbereinigte Einordnung der Verbrauchswerte.
- Fotografieren oder scannen Sie Dokumente lesbar; ein Upload als PDF oder Bilddatei genügt.
Mit diesen Unterlagen schaffen Sie die Grundlage für eine schnelle Plausibilitätsprüfung und eine rechtssichere Ausstellung ohne Vor-Ort-Besichtigung.
So funktioniert die digitale Ausstellung Schritt für Schritt – ohne Vor-Ort-Termin, bundesweit
1) Online starten
- Sie beauftragen die Ausstellung bequem online. Bereits hier sehen Sie den Einstiegspreis ab 79 € und – falls gewünscht – die Express-Option.
2) Datenübermittlung
- Sie tragen die Gebäudedaten in ein strukturiertes Formular ein und laden Verbrauchsnachweise hoch. Unser System führt Sie durch alle Pflichtfelder und weist auf fehlende Angaben hin.
3) Fachliche Prüfung
- Unsere Fachleute prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität. Bei Rückfragen melden wir uns proaktiv bei Ihnen, um Unklarheiten rasch zu klären. Ziel ist, dass alle GEG-Vorgaben erfüllt und die Verbrauchsdaten korrekt berücksichtigt sind.
4) Ausstellung des rechtsgültigen Verbrauchsausweises
- Nach Abschluss der Prüfung erstellen wir den Verbrauchsausweis gemäß GEG, einschließlich der gesetzlich geforderten Angaben. Die Ausstellung erfolgt ohne Vor-Ort-Termin und ist bundesweit nutzbar. Sie erhalten das Dokument digital zum Download; auf Wunsch stellen wir es zusätzlich per E-Mail an weitere Empfänger zur Verfügung.
5) Transparente Abrechnung und Support
- Sie erhalten eine nachvollziehbare Rechnung ohne versteckte Kosten. Auch nach der Ausstellung stehen wir für Rückfragen zur Verfügung, z. B. zur Verwendung des Ausweises in Exposés, Aushängen oder Inseraten.
Die gesamte Abwicklung ist auf Tempo und Sorgfalt ausgelegt: kurze Wege, klare Rückfragen, rechtssichere Ergebnisse. Wo es eilig ist, priorisieren wir Ihren Auftrag – mit Express auf Wunsch noch schneller.
Wann ein Verbrauchsausweis zulässig ist – und wie wir Sie zur Ausweisart beraten
Für Wohngebäude erlaubt das GEG in vielen Fällen die freie Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Typischerweise ist ein Verbrauchsausweis zulässig, wenn:
- das Gebäude mindestens fünf Wohneinheiten hat, oder
- das Gebäude (mit bis zu vier Wohneinheiten) nach dem 1. November 1977 errichtet wurde oder energetisch auf den Wärmeschutzstandard von 1977 modernisiert wurde.
Ist ein Wohngebäude hingegen vor dem 1. November 1977 errichtet, hat bis zu vier Wohneinheiten und entspricht nicht dem genannten Wärmeschutzstandard, ist in der Regel ein Bedarfsausweis erforderlich. Der Bedarfsausweis basiert nicht auf gemessenen Verbräuchen, sondern auf einer rechnerischen Bewertung der Bauteile und der Anlagentechnik.
Damit Sie hier keine Fehlentscheidung treffen, beraten wir Sie zur zulässigen Ausweisart gemäß GEG – klar, verständlich und verbindlich. Auf Basis Ihrer Gebäudeangaben teilen wir Ihnen mit, ob der Verbrauchsausweis für Ihr Objekt rechtlich zulässig ist. Sollte ein Bedarfsausweis erforderlich sein, sagen wir Ihnen das transparent und vermeiden so kosten- und zeitintensive Umwege.
Fazit für Eigentümer, Hausverwaltungen und Makler: Mit Verkehrswertgutachten NRW erhalten Sie ab 79 € einen rechtsgültigen Verbrauchsausweis mit vollständig digitaler Abwicklung, fachlicher Prüfung und klarer Preisstruktur. Sie profitieren von schneller Bearbeitung, optionalem Express und einer fundierten Beratung zur richtigen Ausweisart – bundesweit und ohne Vor-Ort-Termin. So kommen Sie rechtssicher, transparent und zügig zum passenden Energieausweis für Ihr Wohnobjekt.