Wohnflächenberechnung

Wohnflächenberechnung nach WoFlV

Dieser Online-Rechner dient der überschlägigen Ermittlung der Wohnfläche nach den Grundsätzen der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Die Berechnung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom Nutzer eingegebenen Daten und ersetzt weder ein fachliches Aufmaß noch eine individuelle rechtliche oder sachverständige Prüfung.

Die WoFlV ist gesetzlich insbesondere dann anzuwenden, wenn die Wohnfläche nach dem Wohnraumförderungsgesetz zu berechnen ist. Unabhängig davon wird sie in der Praxis häufig auch als Berechnungsmaßstab verwendet.

Das erzeugte Ergebnis sowie ein daraus erstelltes PDF stellen kein Sachverständigengutachten, keine verbindliche Wohnflächenfeststellung und keine Rechtsberatung dar.

Objektdaten

WoFlV-Kurzhinweise

  • Zur Wohnfläche gehören nur Räume, die ausschließlich zur Wohnung bzw. zum Wohnheim gehören.
  • Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche allseits geschlossene Räume sowie Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen können dazugehören.
  • Nicht zur Wohnfläche gehören insbesondere Kellerräume, Garagen, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume, Geschäftsräume sowie baurechtlich unzureichende Räume.
  • Die Grundfläche ist nach lichten Maßen zu ermitteln.
  • Tür- und Fensterbekleidungen, Sockelleisten, fest eingebaute Gegenstände, Installationen, Einbaumöbel und versetzbare Raumteiler werden mitgerechnet.
  • Im Feld „§ 3-Abzüge“ werden nur Flächen eingetragen, die nach § 3 Abs. 3 außer Betracht bleiben.
  • Ab 2,00 m Höhe: 100 % · 1,00 m bis unter 2,00 m: 50 % · unter 1,00 m: 0 %.
  • Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen: in der Regel 25 %, höchstens 50 %.
  • Bei „§ 3-Abzüge“ erfassen Sie z. B. Schornsteine, Vormauerungen, Pfeiler, Säulen, Treppen mit mehr als drei Steigungen samt Absätzen, Türnischen sowie bestimmte Fenster- und Wandnischen.

Raumliste

Raum Kategorie Länge Breite oder Fläche § 3-Abzüge Anrechnung Wohnfläche
Gesetzestext
Hinweis: Die PDF-Ausgabe ist eine automatisiert erzeugte Dokumentation Ihrer Eingaben und der daraus errechneten Werte. Sie ist kein amtlicher Nachweis und ersetzt keine Prüfung durch Vermesser, Architekt, Sachverständigen oder Rechtsberater.
Ergebnis: Wohnfläche nach WoFlV 0,00 m²
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