Ratgeber


Aktuelle Informationen & Ratgeber zum Energieausweis

Der Check: Sind Ihre Verbrauchsdaten aktuell genug?

Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises benötigt der Gesetzgeber Daten aus drei aufeinanderfolgenden Jahren. Doch Vorsicht: Die aktuellste Abrechnung darf nicht beliebig alt sein. Hier greift die sogenannte 18-Monate-Regel. Sie stellt sicher, dass der Energieausweis den gegenwärtigen Zustand des Gebäudes widerspiegelt.
Sollten Ihre Unterlagen die 18-Monate-Regel überschreiten, haben Sie zwei einfache Möglichkeiten:
  • Option 1: Warten Sie auf die nächste aktuelle Heizkostenabrechnung Ihres Versorgers.
  • Option 2: Ihre Daten sind älter als 18 Monate? Kein Problem! Meist liegt die aktuellere Abrechnung bereits bei Ihrem Hausverwalter oder Versorger vor. Fordern Sie diese einfach kurz an, und Sie können Ihren günstigen Verbrauchsausweis sofort beantragen.
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18-Monate-Regel prüfen

Wann endete Ihre letzte Abrechnung?

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