Antworten zu Kosten, Pflicht, Gültigkeit, Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis und zur Online-Erstellung eines Energieausweises.
Ein Energieausweis kann vollständig online beantragt werden. Bei einem Verbrauchsausweis übermitteln Sie die Gebäude- und Verbrauchsdaten sowie die erforderlichen Nachweise digital. Anschließend werden die Angaben fachlich geprüft, der Energieausweis berechnet und registriert.
Bei ENERVAL können Sie einen Verbrauchsausweis online erstellen lassen . Ein Vor-Ort-Termin ist für einen Verbrauchsausweis nicht grundsätzlich erforderlich, wenn geeignete und prüffähige Angaben und Unterlagen vorliegen.
Für Energieausweise gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Einheitspreis. Die Kosten hängen insbesondere von der Ausweisart, dem Gebäude, dem Prüfaufwand und der gewünschten Bearbeitungszeit ab.
Bei ENERVAL kostet der Verbrauchsausweis 39 € im Standard-Service. Die Express-Bearbeitung innerhalb von maximal sechs Stunden kostet 59 €. Die persönliche Plausibilitätsprüfung und die Registriernummer sind enthalten. Eine ausführliche Übersicht finden Sie unter Energieausweis Kosten.
Ein Energieausweis wird insbesondere benötigt, wenn ein Gebäude, eine Wohnung oder eine sonstige selbstständige Nutzungseinheit verkauft, neu vermietet, verpachtet oder verleast werden soll und noch kein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt.
Die gesetzlichen Regelungen finden Sie in § 80 GModG. Einen ausführlichen Überblick bietet außerdem unser Ratgeber zum Energieausweis .
In der Regel ja. Beim Verkauf muss ein vorhandener gültiger Energieausweis potenziellen Käufern grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung zugänglich gemacht werden. Nach Abschluss des Kaufvertrags ist der Energieausweis oder eine Kopie zu übergeben.
Die Vorgaben ergeben sich aus § 80 GModG. Weitere Informationen finden Sie unter Energieausweis fürs Haus .
Bei einer Neuvermietung ist grundsätzlich ein Energieausweis erforderlich, sofern für das Gebäude kein gültiger Ausweis vorliegt und keine gesetzliche Ausnahme greift. Mietinteressenten muss der Energieausweis entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zugänglich gemacht werden.
Maßgeblich ist § 80 GModG. Ist ein Verbrauchsausweis zulässig, können Vermieter ihn bei ENERVAL online beantragen .
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlich erfassten Energieverbräuchen des Gebäudes. Der Bedarfsausweis wird dagegen anhand der energetischen Eigenschaften von Gebäudehülle und Anlagentechnik berechnet.
Welche Ausweisart zulässig oder vorgeschrieben ist, hängt unter anderem von Gebäudeart, Anzahl der Wohnungen, Bauantragsdatum und energetischem Zustand ab. Eine ausführliche Erklärung finden Sie unter Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis .
Bei älteren Wohngebäuden entscheidet nicht das Alter allein. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich.
Eine Ausnahme besteht, wenn das Gebäude bereits bei Fertigstellung oder durch spätere Modernisierung mindestens das energetische Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht hat. Die Regelung steht in § 80 Absatz 3 GModG.
Für einen Verbrauchsausweis müssen geeignete Verbrauchsdaten aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten vorliegen. Die jüngste einbezogene Abrechnungsperiode darf dabei nicht länger als 18 Monate zurückliegen.
Längere Leerstände müssen angemessen berücksichtigt werden. Die Vorgaben finden Sie in § 82 GModG. Unsere praktische Übersicht finden Sie in der Verbrauchsausweis-Checkliste .
Für einen Verbrauchsausweis werden insbesondere Gebäudedaten, Angaben zur Heizung und Warmwasserbereitung sowie geeignete Verbrauchsabrechnungen benötigt. Je nach Gebäude können zusätzlich Angaben zu Leerständen, Modernisierungen oder Fotos erforderlich sein.
Eine ausführliche Übersicht finden Sie unter Welche Unterlagen werden für den Energieausweis benötigt? .
Ein Energieausweis wird grundsätzlich für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Er kann jedoch vorher seine Gültigkeit verlieren, wenn aufgrund bestimmter Änderungen am Gebäude ein neuer Energieausweis erforderlich wird.
Die gesetzliche Grundlage finden Sie in § 79 GModG.
Ein Energieausweis darf nur von einer Person ausgestellt werden, die die gesetzlichen Qualifikationsanforderungen erfüllt. Entscheidend sind eine geeignete berufliche Grundqualifikation und die gegebenenfalls erforderlichen zusätzlichen Fachkenntnisse.
Die Voraussetzungen regelt § 88 GModG. ENERVAL stellt die eigenen Nachweise transparent auf der Seite Ausstellungsberechtigung für Energieausweise dar.
Ein Schornsteinfeger darf nicht allein aufgrund seiner Berufsbezeichnung automatisch jeden Energieausweis ausstellen. Maßgeblich ist, ob die betreffende Person die Voraussetzungen für die Ausstellungsberechtigung erfüllt.
Das Schornsteinfegerhandwerk wird ausdrücklich in § 88 GModG berücksichtigt; daneben müssen die dort vorgesehenen zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Als Eigentümer können Sie Gebäudedaten, Verbrauchswerte und Unterlagen selbst zusammentragen und online eingeben. Den rechtsgültigen Energieausweis dürfen Sie jedoch nur selbst ausstellen, wenn Sie persönlich die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllen.
Wer ausstellungsberechtigt ist, bestimmt § 88 GModG. Bei ENERVAL werden die eingereichten Angaben vor der Ausstellung durch einen qualifizierten Aussteller geprüft.
Normalerweise nein. Ein Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude und nicht für eine einzelne Wohnung ausgestellt. Beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Eigentumswohnung wird daher in der Regel der Energieausweis des gesamten Gebäudes verwendet.
Dieser Grundsatz ergibt sich aus § 79 GModG.
Für Baudenkmäler gelten besondere Ausnahmen. Nach § 79 GModG sind die Regelungen des § 80 Absatz 3 bis 7 auf Baudenkmäler nicht anzuwenden. Damit greifen insbesondere die dort geregelten Pflichten bei Verkauf und Vermietung nicht in gleicher Weise wie bei gewöhnlichen Gebäuden.
Die gesetzliche Ausnahme finden Sie in § 79 Absatz 4 GModG.
Auch für Nichtwohngebäude können die gesetzlichen Pflichten zum Energieausweis gelten. Die Berechnung eines Verbrauchsausweises unterscheidet sich jedoch von einem Wohngebäude: Unter anderem werden Heizung, Warmwasser, Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung berücksichtigt.
Die Berechnung des Energieverbrauchsausweises für Nichtwohngebäude ist in § 82 GModG geregelt. Die persönliche Berechtigung für Wohn- und Nichtwohngebäude erläutert ENERVAL unter Ausstellungsberechtigung.
Bei ENERVAL beträgt die maximale Bearbeitungszeit im Standard-Service 24 Stunden. Mit dem Express-Service kann ein zulässiger Verbrauchsausweis bei vollständigen, schlüssigen und prüffähigen Angaben innerhalb von maximal 6 Stunden erstellt werden.
Der Online-Antrag ist rund um die Uhr möglich. Für die Express-Bearbeitung gelten zusätzlich die jeweils auf der Preis- beziehungsweise Bestellseite angezeigten Annahmezeiten. Alle Tarife finden Sie unter Energieausweis Kosten.
Der Heizenergieverbrauch hängt auch davon ab, ob ein Abrechnungszeitraum besonders kalt oder besonders mild war. Deshalb schreibt das GModG bei einem Verbrauchsausweis eine Witterungsbereinigung des Heizenergieverbrauchs vor.
Dafür stehen die Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zur Verfügung. Die gesetzliche Grundlage der Witterungsbereinigung finden Sie in § 82 GModG.
Für einen neu ausgestellten Energieausweis ist eine individuelle Registriernummer zu beantragen. Die Registriernummer wird über die GEG-Registrierstelle des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) vergeben und ist Bestandteil des Energieausweises.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite DIBt-Nummer prüfen sowie direkt bei der GEG-Registrierstelle des DIBt.
Liegt bei Veröffentlichung einer Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vor, müssen bestimmte Angaben aus dem Ausweis in der Anzeige enthalten sein. Dazu gehören unter anderem Ausweisart, Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch und die wesentlichen Energieträger.
Bei Wohngebäuden gehören zusätzlich Baujahr und Energieeffizienzklasse zu den Pflichtangaben. Die vollständige Regelung finden Sie in § 87 GModG.
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