Ob Vermietung, Verkauf oder Verpachtung – der Energieausweis ist für Wohngebäude ein zentraler Baustein Ihrer GEG-Compliance. Aus praktischer Sicht empfiehlt es sich, den Ausweis vor dem ersten Inserat vorliegen zu haben, damit alle Pflichtangaben korrekt in der Anzeige erscheinen und Sie Besichtigungen ohne Zeitdruck durchführen können.
Was Sie konkret beachten sollten:
- Vorliegen bei Vermarktungsstart: Rechtlich müssen Pflichtangaben in Anzeigen dann gemacht werden, wenn zum Zeitpunkt der Schaltung bereits ein Energieausweis existiert. Da Anzeigen ohne Pflichtangaben ein erhebliches Bußgeld- und Abmahnrisiko bergen, ist die sichere Praxis: Energieausweis vor der ersten Veröffentlichung erstellen lassen.
- Vorlegen bei Besichtigung: Spätestens zur Besichtigung müssen Sie Interessenten den Energieausweis unaufgefordert zeigen – in Papierform oder digital.
- Übergeben bei Vertragsabschluss: Käuferinnen/Käufer bzw. Mieterinnen/Mieter müssen den Energieausweis (Kopie oder Original, auch elektronisch) spätestens bei Vertragsabschluss erhalten.
Welche Ausweisart ist zulässig?
- Verbrauchsausweis: Er basiert auf den gemessenen Energieverbräuchen der vergangenen Jahre und ist bei vielen Wohngebäuden zulässig. Er ist oft schneller und kostengünstiger erhältlich.
- Bedarfsausweis: Er basiert auf einer technischen Bewertung der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Für bestimmte ältere, kleine Wohngebäude kann er verpflichtend sein (z. B. bei Gebäuden mit Bauantrag vor 1.11.1977 und bis zu vier Wohneinheiten, die nicht den später eingeführten Wärmeschutzstandard erreichen).
Verkehrswertgutachten NRW berät Sie zur zulässigen Ausweisart gemäß GEG. Unser Schwerpunkt liegt auf rechtsgültigen Verbrauchsausweisen mit vollständig digitaler Abwicklung. Sollte ein Bedarfsausweis erforderlich sein, weisen wir Sie darauf hin.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der jeweils gültigen Fassung.
Pflichtangaben in Anzeigen nach GEG: Diese Kennwerte müssen hinein
Sobald ein Energieausweis vorliegt und Sie eine Wohnimmobilie in „kommerziellen Medien“ inserieren (Online-Portal, Makler-Exposee, Zeitung, Social Media Ads etc.), sind folgende Angaben in der Anzeige zu machen:
- Art des Energieausweises: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
- Energiekennwert:
- beim Verbrauchsausweis: Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a)
- beim Bedarfsausweis: Endenergiebedarf in kWh/(m²·a)
- Energieeffizienzklasse: A+ bis H, genau wie im Ausweis ausgewiesen
- Wesentlicher Energieträger der Heizung: z. B. Erdgas, Fernwärme, Wärmepumpe, Heizöl, Biomasse
- Baujahr des Gebäudes: das im Ausweis genannte Baujahr
Wichtige Praxishinweise für die korrekte Darstellung:
- Einheit und Wortlaut übernehmen: Verwenden Sie die Einheit kWh/(m²·a) und die exakt im Ausweis genannte Effizienzklasse. Eigene Umrechnungen sind unzulässig.
- Keine „Schönrechnung“: Der im Ausweis angegebene Wert ist bereits standardisiert (u. a. klima- und nutzerbereinigt beim Verbrauchsausweis). Verwenden Sie diesen Wert unverändert.
- Platzierung: Die Pflichtangaben müssen in der Anzeige selbst stehen – nicht ausschließlich im verlinkten Exposé. Viele Portale haben dafür eigene Felder; füllen Sie diese vollständig aus.
- Nichtwohngebäude: Für Nichtwohngebäude gelten abweichende Vorgaben. Dieser Beitrag fokussiert Wohngebäude.
Rechtsfolgen bei Verstößen:
- Bußgelder: Für fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben sowie für das Nichtvorlegen/Nichtübergeben des Ausweises drohen Bußgelder, die in der Praxis bis in den fünfstelligen Bereich reichen können.
- Abmahnungen: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände sind zusätzlich möglich, insbesondere bei Anzeigen ohne Pflichtangaben.
Vorlegen und Übergeben: So erfüllen Sie Ihre Pflichten im Prozess
Damit Sie Vermietungs- und Verkaufsprozesse rechtssicher gestalten, empfiehlt sich ein klarer Ablauf:
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Vorbereitungsphase
- Klären Sie, welche Ausweisart zulässig ist.
- Beauftragen Sie frühzeitig die Ausstellung, damit der Ausweis zum Inserat vorliegt.
- Prüfen Sie, ob alle Gebäudedaten vollständig sind (Wohnfläche, Baujahr, Energieträger, Verbrauchsdaten).
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Inseratsphase
- Tragen Sie die Pflichtangaben vollständig in das Inserat ein.
- Stellen Sie sicher, dass Maklerinnen/Makler oder Verwalter die Angaben korrekt übernehmen (Auftragsklärung in Textform).
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Besichtigungsphase
- Halten Sie den Ausweis digital (PDF auf Tablet/Smartphone) oder in Papierform bereit.
- Legen Sie den Ausweis unaufgefordert allen Interessenten vor. Dokumentieren Sie dies bei geführten Einzelterminen im Nachgang kurz intern (z. B. Checklistenvermerk).
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Abschlussphase
- Übergeben Sie eine Kopie des Energieausweises an Käufer/Mieter – elektronisch oder in Papierform – spätestens bei Vertragsunterzeichnung.
- Archivieren Sie den Nachweis der Übergabe (z. B. Empfangsbestätigung, E-Mail-Protokoll).
Was Verantwortliche wissen sollten:
- Eigentümer tragen die Letztverantwortung. Beauftragen Sie Dritte (Makler, Hausverwaltung), stellen Sie vertraglich sicher, dass die Pflichten erfüllt werden.
- Maklerinnen/Makler sind als Inserierende ebenfalls in der Pflicht, korrekte Angaben in Anzeigen zu machen. Eine interne Qualitätssicherung (Vier-Augen-Prinzip) reduziert Risiken.
- Hausverwaltungen sollten standardisierte Prozesse und Vorlagen nutzen, insbesondere bei häufigen Mieterwechseln in Mehrfamilienhäusern.
Praxisleitfaden: Musterangaben, Checkliste und digitale Ausstellung mit Verkehrswertgutachten NRW
Musterangaben für Wohnungs- und Hausinserate
Nutzen Sie die folgenden Formulierungen als Vorlage. Passen Sie die Werte entsprechend Ihrem Ausweis an.
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Einfamilienhaus (Verbrauchsausweis)
- „Energieausweis: Verbrauchsausweis, Endenergieverbrauch 115 kWh/(m²·a), Effizienzklasse D, Energieträger Erdgas, Baujahr 1996.“
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Etagenwohnung (Bedarfsausweis)
- „Energieausweis: Bedarfsausweis, Endenergiebedarf 72 kWh/(m²·a), Effizienzklasse B, Energieträger Fernwärme, Baujahr 2008.“
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MFH-Apartment (Verbrauchsausweis, Wärmepumpe)
- „Energieausweis: Verbrauchsausweis, Endenergieverbrauch 62 kWh/(m²·a), Effizienzklasse B, Energieträger Wärmepumpe, Baujahr 2016.“
Alternative Kurzform (wenn der Platz stark begrenzt ist, z. B. Print):
- „E-Ausweis: Verbrauch, 115 kWh/(m²·a), Kl. D, Erdgas, Bj. 1996.“
Achten Sie darauf, dass die Kurzform weiterhin alle Pflichtangaben enthält.
Checkliste zur Vermeidung von Bußgeldern und Abmahnungen
- Ausweisart geklärt: Verbrauch oder Bedarf? Zulässigkeit geprüft.
- Ausweis liegt vor der ersten Anzeige vor.
- Inserat enthält vollständig: Art, Energiekennwert, Effizienzklasse, Energieträger, Baujahr.
- Besichtigung: Ausweis digital oder in Papierform unaufgefordert vorgelegt.
- Vertragsabschluss: Kopie ausgehändigt und Übergabe dokumentiert.
- Interne Zuständigkeiten geregelt (Eigentümer, Makler, Verwaltung).
- Angaben im Inserat stimmen exakt mit dem Ausweis überein (keine Rundungen oder Abweichungen).
So kommen Sie schnell und rechtssicher zum Verbrauchsausweis – digital mit Verkehrswertgutachten NRW
- Rechtsgültige Verbrauchsausweise gemäß GEG: Wir erstellen Ihre Dokumente gesetzeskonform für Wohngebäude in ganz Deutschland.
- Vollständig digitale Abwicklung: Keine Vor-Ort-Termine. Sie übermitteln die Daten bequem online.
- Fachliche Prüfung: Alle Angaben werden vor Ausstellung auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft. Die Richtigkeit der gelieferten Daten verantwortet der Auftraggeber.
- Transparent und günstig: Preise ab 79 €, ohne versteckte Kosten. Auf Wunsch Express-Bearbeitung mit verkürzter Durchlaufzeit.
- Beratung inklusive: Wir unterstützen Sie dabei, die zulässige Ausweisart zu bestimmen und Ihre Inseratsangaben korrekt aufzubereiten – damit Anzeigen, Besichtigungen und Vertragsabschluss GEG-konform ablaufen.
Welche Daten benötigen Sie voraussichtlich?
- Gebäudedaten: Adresse, Baujahr, Wohnfläche, Anzahl Einheiten.
- Anlagentechnik: Heizsystem, Energieträger, ggf. Baujahr der Anlage, Warmwasserbereitung.
- Verbrauchsdaten (für den Verbrauchsausweis): Heiz- und ggf. Warmwasserverbräuche (mindestens die letzten drei Abrechnungsjahre), zugehörige Zeiträume, leerstandsbereinigte Werte sofern relevant.
Ihr Vorteil: Mit der digitalen Ausstellung durch Verkehrswertgutachten NRW reduzieren Sie Zeitaufwand und Rechtsrisiken. Sie haben den Energieausweis rechtzeitig zur Hand, befüllen Inserate korrekt und können Interessenten den Ausweis bei der Besichtigung nahtlos vorlegen sowie ihn zum Abschluss rechtssicher aushändigen.
Wenn Sie Fragen zur Zulässigkeit des Verbrauchsausweises für Ihr Objekt oder zu den Pflichtangaben in Ihrem konkreten Inserat haben, unterstützen wir Sie gerne – schnell, verständlich und bundesweit.