Energieausweis erstellen: Welche Unterlagen werden benötigt?
Wer eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchte, benötigt in der Regel einen gültigen Energieausweis. Doch welche Ausweisart ist richtig, welche Daten müssen vorliegen und wie lässt sich der Energieausweis online erstellen? Hier finden Eigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen den vollständigen Ablauf – ohne unnötige Fachbegriffe.
Wann muss ein Energieausweis erstellt werden?
Ein Energieausweis wird insbesondere benötigt, wenn ein Gebäude, eine Wohnung oder eine selbstständige Nutzungseinheit verkauft, neu vermietet, verpachtet oder verleast werden soll und noch kein gültiger Ausweis für das Gebäude vorhanden ist. Kauf- oder Mietinteressenten muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Nach Vertragsabschluss ist ihnen der Ausweis oder eine Kopie zu übergeben.
Wird eine kommerzielle Immobilienanzeige veröffentlicht und liegt zu diesem Zeitpunkt bereits ein Energieausweis vor, müssen darin unter anderem die Ausweisart, der Energiekennwert, der wesentliche Energieträger sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse angegeben werden.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Bevor Sie den Energieausweis erstellen lassen, muss geklärt werden, welche Ausweisart für das Gebäude zulässig ist. Beide Varianten sehen ähnlich aus, beruhen aber auf unterschiedlichen Grundlagen.
| Ausweisart | Berechnungsgrundlage | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Verbrauchsausweis | Tatsächlich erfasster Energieverbrauch des gesamten Gebäudes über mindestens 36 zusammenhängende Monate | Viele bestehende Wohngebäude, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind |
| Bedarfsausweis | Berechnung anhand von Gebäudehülle, Bauteilen, Heiztechnik und weiteren Gebäudedaten | Neubauten sowie bestimmte kleinere und ältere Wohngebäude |
Bei bestehenden Wohngebäuden mit mindestens fünf Wohnungen ist ein Verbrauchsausweis grundsätzlich möglich, wenn geeignete Verbrauchsdaten vorliegen. Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist dagegen grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich. Eine Ausnahme gilt, wenn das Gebäude bereits bei seiner Fertigstellung das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllte oder später mindestens auf dieses Niveau gebracht wurde.
Wer unsicher ist, kann vor der Bestellung den kostenlosen ENERVAL-Ausweis-Check nutzen. Er zeigt anhand der Gebäudedaten, ob ein Verbrauchsausweis grundsätzlich infrage kommt.
Welche Unterlagen werden für den Verbrauchsausweis benötigt?
Für die Erstellung müssen die Angaben das gesamte Gebäude betreffen. Die Abrechnung nur einer Wohnung reicht bei einem Mehrfamilienhaus nicht aus. In der Regel werden folgende Daten benötigt:
- vollständige Gebäudeanschrift,
- Gebäudeart und Anzahl der Wohneinheiten,
- Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage,
- Wohnfläche beziehungsweise Gebäudenutzfläche,
- Heizungsart und wesentlicher Energieträger,
- Angaben zur Warmwasserbereitung,
- Verbrauchsabrechnungen oder geeignete Messdaten für mindestens 36 zusammenhängende Monate,
- Zeiträume mit längerem Leerstand,
- Angaben zu energetischen Modernisierungen sowie geeignete Gebäudeaufnahmen.
Die Verbrauchszeiträume müssen lückenlos sein. Außerdem muss die jüngste enthaltene Abrechnungsperiode vor höchstens 18 Monaten geendet haben. Liegen beispielsweise nur drei kurze oder zeitlich voneinander getrennte Abrechnungen vor, erfüllen diese die Vorgabe von mindestens 36 zusammenhängenden Monaten nicht automatisch.
Energieausweis online erstellen: So funktioniert der Ablauf
- Ausweisart prüfen: Zuerst wird geklärt, ob für das Gebäude ein Verbrauchsausweis zulässig ist oder ein Bedarfsausweis benötigt wird.
- Gebäudedaten eingeben: Anschrift, Flächen, Baujahr, Wohneinheiten, Heizung und Warmwasserbereitung werden online erfasst.
- Verbrauchsdaten übermitteln: Die Abrechnungen können hochgeladen oder die Werte selbst eingegeben werden.
- Fachliche Prüfung: Eine ausstellungsberechtigte Person kontrolliert die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität. Bestehen Zweifel an den bereitgestellten Daten, dürfen sie nicht ungeprüft verwendet werden.
- Berechnung und Ausstellung: Der Heizenergieverbrauch wird witterungsbereinigt. Längere Leerstände werden angemessen berücksichtigt. Außerdem werden mögliche Modernisierungsempfehlungen beurteilt.
- Registrierung und Zustellung: Der Energieausweis erhält eine individuelle Registriernummer und wird anschließend als PDF per E-Mail übermittelt.
Ist ein online erstellter Energieausweis gültig?
Ja. Ob die Daten online oder bei einem Vor-Ort-Termin übermittelt werden, entscheidet nicht über die Gültigkeit. Maßgeblich ist, dass eine berechtigte Person den Ausweis nach den gesetzlichen Vorgaben erstellt, die Daten sorgfältig prüft und für den Ausweis eine Registriernummer beantragt. Für die Beurteilung der energetischen Eigenschaften kann der Aussteller das Gebäude besichtigen oder sich geeignete Bildaufnahmen vorlegen lassen.
Ein automatisch erzeugtes Dokument ohne fachliche Prüfung ist daher nicht mit einem ordnungsgemäß ausgestellten Energieausweis gleichzusetzen.
Wer darf einen Energieausweis erstellen?
Ein Eigentümer kann die Gebäudedaten und Verbrauchswerte selbst zusammentragen, den rechtsgültigen Energieausweis aber nicht einfach selbst ausstellen. Die Ausstellungsberechtigung richtet sich nach den beruflichen Qualifikationen und zusätzlichen Voraussetzungen des Gesetzes. Berechtigt sein können unter anderem entsprechend qualifizierte Architekten, Ingenieure, Techniker, Handwerksmeister oder Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Qualifikationsprüfung Energieberatung.
Was kostet es, einen Energieausweis erstellen zu lassen?
Die Kosten hängen vor allem von der Ausweisart und dem Bearbeitungsaufwand ab. Ein Bedarfsausweis ist wegen der umfangreichen technischen Berechnung üblicherweise teurer als ein Verbrauchsausweis.
Bei ENERVAL erhalten Sie den Verbrauchsausweis für Wohngebäude für 39 Euro mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 24 Stunden. Wenn alle erforderlichen Angaben vollständig und plausibel vorliegen, ist eine Express-Bearbeitung für 59 Euro innerhalb von maximal sechs Stunden möglich. Die Zahlung erfolgt erst nach der Erstellung per Rechnung.
Weitere Einzelheiten finden Sie in der Übersicht zu den Kosten eines Energieausweises.
Häufige Fehler bei der Dateneingabe
- Unvollständiger Zeitraum: Drei Abrechnungen decken nicht zwingend 36 zusammenhängende Monate ab.
- Zu alte Verbrauchsdaten: Das Ende der jüngsten Abrechnungsperiode liegt länger als 18 Monate zurück.
- Nur einzelne Wohnungen erfasst: Benötigt wird grundsätzlich der Verbrauch des gesamten Gebäudes.
- Leerstand fehlt: Längere Leerstandszeiten müssen angegeben und rechnerisch berücksichtigt werden.
- Wohnfläche und Nutzfläche verwechselt: Für den Kennwert des Wohngebäudes ist die Gebäudenutzfläche maßgeblich.
- Warmwasser falsch berücksichtigt: Es muss angegeben werden, ob die Warmwasserbereitung zentral über die Heizung oder dezentral erfolgt.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis wird grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt. Ein neuer Ausweis kann bereits vorher erforderlich werden, wenn bei umfangreichen Änderungen am bestehenden Gebäude für das gesamte Gebäude neue energetische Berechnungen durchgeführt werden. Prüfen Sie daher vor einem Verkauf oder einer Neuvermietung zunächst das Ausstellungsdatum des vorhandenen Dokuments.
Verbrauchsausweis jetzt online beantragen
Prüfen Sie zunächst kostenlos, ob ein Verbrauchsausweis für Ihr Gebäude zulässig ist. Anschließend können Sie die Gebäudedaten und Verbrauchsunterlagen vollständig online übermitteln.
Verbrauchsausweis für 39 Euro erstellen
Bis zu 24 Stunden Bearbeitungszeit · Express maximal 6 Stunden · Zahlung erst nach Ausweiserhalt
Häufige Fragen zum Erstellen eines Energieausweises
Kann ich einen Energieausweis selbst erstellen?
Sie können die benötigten Gebäudedaten und Verbrauchswerte selbst vorbereiten. Ausstellen darf den rechtsgültigen Energieausweis jedoch nur eine Person, die die gesetzlichen Qualifikationsanforderungen erfüllt.
Kann der Energieausweis vollständig online erstellt werden?
Ja. Die Daten und Unterlagen können online übermittelt werden. Der Aussteller muss sie fachlich prüfen und kann geeignete Bildaufnahmen des Gebäudes anfordern.
Wie viele Verbrauchsabrechnungen werden benötigt?
Erforderlich sind geeignete Verbrauchsdaten aus einem lückenlosen Zeitraum von mindestens 36 Monaten. Entscheidend ist die tatsächliche Zeitspanne, nicht allein die Anzahl der Abrechnungen.
Braucht jede Eigentumswohnung einen eigenen Energieausweis?
Nein. Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt. Beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Wohnung wird der Energieausweis des Gebäudes verwendet.
Was passiert, wenn Verbrauchsdaten fehlen?
Ohne ausreichende Verbrauchsdaten kann kein ordnungsgemäßer Verbrauchsausweis erstellt werden. Die fehlenden Abrechnungen müssen beschafft werden oder es ist zu prüfen, ob ein Bedarfsausweis erforderlich ist.
Was kostet ein Verbrauchsausweis bei ENERVAL?
Der reguläre Verbrauchsausweis kostet 39 Euro. Die Express-Bearbeitung innerhalb von maximal sechs Stunden kostet 59 Euro, sofern alle erforderlichen Angaben vollständig und plausibel vorliegen.
Gesetzliche Quellen
- § 79 – Grundsätze und Gültigkeit des Energieausweises
- § 80 – Ausstellung, Vorlage und Übergabe
- § 82 – Energieverbrauchsausweis und Verbrauchszeiträume
- § 83 – Ermittlung, Bereitstellung und Prüfung der Daten
- § 84 – Bildaufnahmen und Modernisierungsempfehlungen
- § 87 – Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
- § 88 – Ausstellungsberechtigung
- § 98 – Registriernummer
