Der Verbrauchsausweis weist die energetische Qualität eines Wohngebäudes auf Basis real gemessener Energieverbräuche der letzten Jahre aus. Er ist nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) insbesondere für Bestandswohngebäude zulässig. Im Kern gilt:
- Für Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohneinheiten ist der Verbrauchsausweis in der Regel zulässig.
- Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten ist der Verbrauchsausweis zulässig, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder wenn das Gebäude auf den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung 1977 (oder besser) modernisiert wurde.
- Für Neubauten und für ältere, kleine Bestandsgebäude ohne entsprechenden Modernisierungsstand ist in der Regel ein Bedarfsausweis erforderlich.
Damit richtet sich der Verbrauchsausweis besonders an Eigentümerinnen und Eigentümer, Vermieter, Verkäufer sowie Hausverwaltungen von Bestandswohngebäuden, die einen rechtssicheren, praxistauglichen Nachweis für Vermietung, Verkauf oder Verpachtung benötigen – ohne Berechnungen am Reißbrett und ohne Vor-Ort-Termin.
Welche Angaben verlangt das GEG im Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis muss bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu zählen insbesondere:
- Gebäude- und Stammdaten: Adresse, Gebäudetyp (z. B. Ein- oder Mehrfamilienhaus), Baujahr, Zahl der Wohneinheiten, beheizte Wohnfläche in m².
- Anlagentechnik und Energieträger: Art der Heizungsanlage, Warmwasserbereitung (zentral/dezentral), wesentlicher Energieträger (z. B. Gas, Öl, Fernwärme, Strom, Biomasse).
- Energiekennwert(e): der witterungsbereinigte Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a) für Heizung (und – sofern zentral erzeugt – Warmwasser). Für Wohngebäude wird zudem eine Energieeffizienzklasse (A+ bis H) ausgewiesen.
- Gültigkeit und Registrierung: Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer (10 Jahre), Registriernummer des Energieausweises.
- Ausstellerangaben: Name/Firma des Ausstellers, Kontaktdaten.
- Modernisierungsempfehlungen, sofern sinnvoll und technisch möglich.
Wichtig: Grundlage des Verbrauchsausweises sind reale Verbrauchsdaten aus in der Regel drei aufeinanderfolgenden, vollständigen Abrechnungsjahren. Diese Werte werden gesetzlich vorgeschrieben witterungsbereinigt, um milde und kalte Winter vergleichbar zu machen.
So erhalten Sie Ihren rechtsgültigen Verbrauchsausweis vollständig digital – Schritt für Schritt
Mit Verkehrswertgutachten NRW können Sie den Verbrauchsausweis bundesweit ohne Vor-Ort-Termin beauftragen und erhalten. Der Ablauf ist klar strukturiert und rechtssicher:
1) Vorbereitung Ihrer Unterlagen
- Heiz- und Warmwasserabrechnungen (sofern zentral) für die letzten drei vollständigen Abrechnungsjahre, alternativ Zählerstände/Verbrauchsnachweise je Jahr
- Angaben zum Gebäude: Adresse, Baujahr, Anzahl Wohneinheiten, beheizte Wohnfläche (m²), ggf. Modernisierungsjahr(e)
- Anlagentechnik: Art der Heizung (z. B. Gas-Brennwert, Wärmepumpe), Warmwasserbereitung (zentral/dezentral), wesentlicher Energieträger
- Besonderheiten: Leerstände oder Nutzerwechsel innerhalb der Abrechnungsjahre (mit Zeiträumen), sofern vorhanden
2) Digitale Datenerfassung
- Sie übertragen Ihre Daten sicher über unser Online-Formular und laden Belege hoch.
- Unser System führt Sie durch alle Pflichtfelder, damit nichts fehlt. Offene Punkte klären wir kurzfristig per Rückfrage.
3) Verantwortung für die Angaben
- Als Auftraggeber/in bestätigen Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben. Diese Verantwortlichkeit ist gesetzlich vorgesehen, weil der Verbrauchsausweis auf Ihren realen Verbrauchsdaten basiert.
- Wir unterstützen Sie mit klaren Hinweisen und Beispielen, damit Sie die richtigen Werte bereitstellen.
4) Fachliche Plausibilitätsprüfung durch unsere Sachverständigen
- Wir prüfen Ihre Eingaben und Belege auf Plausibilität und Vollständigkeit (z. B. Zeiträume, Flächenangaben, Energieträger, auffällige Verbräuche).
- Erforderliche rechnerische Schritte – insbesondere die Witterungsbereinigung – nehmen wir gemäß GEG-Vorgaben vor.
- Bei Unstimmigkeiten erhalten Sie konkrete Rückfragen oder Korrekturvorschläge, bevor der Ausweis erstellt wird.
5) Erstellung und digitale Zustellung
- Nach erfolgreicher Prüfung erstellen wir Ihren rechtsgültigen Verbrauchsausweis gemäß GEG, registrieren ihn und versehen ihn mit einer Registriernummer.
- Sie erhalten den Ausweis als PDF-Dokument per E-Mail für sofortige Nutzung – auf Wunsch zusätzlich mit Kurzanleitung für Inserate und Besichtigungen.
- Bearbeitungszeit: in der Regel zügig; optional mit Express-Option für besonders schnelle Ausstellung.
6) Nutzung und Aufbewahrung
- Der Ausweis ist ab Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig.
- Bei Besichtigungen ist er vorzulegen; bei Vertragsabschluss (Verkauf/Neuvermietung) ist eine Kopie an Käufer/ Mieter zu übergeben.
- Verwahren Sie den Ausweis digital und bei Bedarf in Papierform – beides ist zulässig.
Pflichtangaben im Exposé und Ihre Vorteile mit der digitalen Abwicklung
Wenn Sie eine Wohnimmobilie vermarkten, müssen in kommerziellen Anzeigen/Exposés bestimmte Energieangaben genannt werden. Aus dem Verbrauchsausweis übernehmen Sie insbesondere:
- Art des Ausweises: Verbrauchsausweis
- Endenergieverbrauchswert in kWh/(m²·a)
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
- Wesentlicher Energieträger der Heizung
- Baujahr des Gebäudes
Mit dem digitalen Prozess von Verkehrswertgutachten NRW stellen Sie sicher, dass Ihnen diese Informationen eindeutig und korrekt vorliegen. Darüber hinaus profitieren Sie von:
- Vollständig digitaler Abwicklung – ohne Vor-Ort-Termin:
Sie sparen Zeit und vermeiden Terminabstimmungen. Alle Schritte laufen online und rechtssicher ab.
- Rechtsgültiger Verbrauchsausweis gemäß GEG – bundesweit:
Unsere Ausweise entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und sind durch Registrierung eindeutig nachweisbar.
- Fachliche Qualitätssicherung:
Vor Ausstellung prüfen wir alle Angaben auf Plausibilität, führen die Witterungsbereinigung durch und weisen auf Unstimmigkeiten hin.
- Transparente Preise ab 79 €:
Klare, nachvollziehbare Kosten ohne versteckte Gebühren. Für eilige Fälle steht eine Express-Option mit verkürzter Bearbeitungszeit bereit.
- Planungssicherheit für Eigentümer, Vermieter, Verkäufer und Hausverwaltungen:
Sie erhalten ein vollständiges, verwendungsfertiges Dokument inklusive aller Pflichtangaben für Inserate, Exposés und Besichtigungen.
Unser Ziel ist es, Ihnen den gesetzeskonformen Verbrauchsausweis so einfach wie möglich bereitzustellen: digital, schnell und zuverlässig. Mit wenigen Angaben und Ihren Verbrauchsnachweisen erhalten Sie innerhalb kurzer Zeit ein rechtsgültiges Dokument, das bundesweit anerkannt ist – ideal für die sichere Vermietung, den professionellen Verkauf oder die transparente Bestandsverwaltung Ihrer Wohnimmobilie.