Verbrauchsausweis online anhand von Verbrauchsdaten erstellen

Energieausweis Verbrauchsausweis: Wann reicht er aus?

Wer einen Energieausweis benötigt, stößt schnell auf zwei Begriffe: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Beide sind Energieausweise, unterscheiden sich aber deutlich in ihrer Berechnungsgrundlage.

Der Verbrauchsausweis basiert im Wesentlichen auf den tatsächlich gemessenen Energieverbräuchen eines Gebäudes. Er ist deshalb häufig einfacher und günstiger zu erstellen als ein Bedarfsausweis. Allerdings ist ein Verbrauchsausweis nicht für jedes Gebäude zulässig.

Bei ENERVAL können Eigentümer einen zulässigen Verbrauchsausweis online erstellen lassen. Der Standard-Service kostet 39 Euro und wird bei vollständigen und plausiblen Angaben innerhalb von maximal 24 Stunden bearbeitet. Im Express-Service für 59 Euro beträgt die maximale Bearbeitungszeit sechs Stunden.

Energieausweis und Verbrauchsausweis – ist das dasselbe?

Der Begriff Energieausweis ist der Oberbegriff. Der Verbrauchsausweis ist eine von zwei möglichen Arten des Energieausweises.

Nach § 79 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird ein Energieausweis entweder als Energiebedarfsausweis oder als Energieverbrauchsausweis ausgestellt.

  • Verbrauchsausweis: Grundlage sind tatsächliche, erfasste Energieverbräuche.
  • Bedarfsausweis: Grundlage ist eine technische Berechnung des Energiebedarfs des Gebäudes.

Ein Verbrauchsausweis ist somit immer ein Energieausweis. Aber nicht jeder Energieausweis ist ein Verbrauchsausweis.

Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie in § 79 GModG – Grundsätze des Energieausweises.

Was ist ein Verbrauchsausweis?

Ein Verbrauchsausweis – gesetzlich als Energieverbrauchsausweis bezeichnet – bewertet ein Gebäude auf Grundlage des tatsächlich erfassten Energieverbrauchs.

Bei Wohngebäuden wird insbesondere der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung berücksichtigt. Die Verbrauchsdaten werden dabei nicht einfach unverändert aus den Heizkostenabrechnungen übernommen. Unter anderem erfolgt eine Witterungsbereinigung, damit besonders kalte oder besonders warme Jahre das Ergebnis nicht unverhältnismäßig beeinflussen.

Die gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung eines Energieverbrauchsausweises enthält § 82 GModG.

Der fertige Energieausweis weist unter anderem den Endenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr – kWh/(m²·a) – und bei Wohngebäuden eine Energieeffizienzklasse aus.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – was ist der Unterschied?

Der entscheidende Unterschied liegt in der Berechnungsmethode.

Merkmal Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
Berechnungsgrundlage Tatsächliche Energieverbräuche Technische Berechnung
Nutzerverhalten Beeinflusst das Ergebnis Deutlich geringerer Einfluss
Gebäudehülle Keine vollständige Bauteilberechnung Wird detailliert berücksichtigt
Heizungsanlage Wird anhand der erforderlichen Angaben berücksichtigt Fließt detailliert in die Bedarfsberechnung ein
Aufwand Meist geringer Meist deutlich höher
Kosten In der Regel günstiger In der Regel teurer

Welche Variante für ein konkretes Gebäude erforderlich ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Eigentümer können deshalb nicht in jedem Fall frei zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen.

Wann ist ein Verbrauchsausweis zulässig?

Ein Verbrauchsausweis ist für viele bestehende Wohngebäude zulässig. Eine wichtige Ausnahme betrifft ältere Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen.

Wurde für ein Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich. Eine Ausnahme besteht, wenn das Gebäude bereits bei Fertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt hat oder später mindestens auf dieses Niveau gebracht wurde.

Diese Regelung ergibt sich aus § 80 GModG.

Bei ENERVAL wird deshalb bereits vor der eigentlichen Ausstellung geprüft, ob für das Gebäude ein Verbrauchsausweis grundsätzlich zulässig ist.

Welche Daten werden für einen Verbrauchsausweis benötigt?

Für einen Verbrauchsausweis müssen ausreichend vollständige und nachvollziehbare Verbrauchsdaten vorliegen. Eine einzelne Heizkostenabrechnung reicht normalerweise nicht aus.

Typischerweise werden unter anderem folgende Angaben benötigt:

  • Anschrift des Gebäudes
  • Gebäudeart und Gebäudetyp
  • Baujahr
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Wohnfläche beziehungsweise Gebäudenutzfläche
  • Baujahr der Heizungsanlage
  • Art der Heizungsanlage
  • verwendeter Energieträger
  • Verbrauchsabrechnungen
  • Angaben zur Warmwasserbereitung
  • Angaben über mögliche Leerstandszeiten
  • Angaben zu energetischen Modernisierungen

Bei ENERVAL können vorhandene Verbrauchsabrechnungen direkt im Online-Antrag hochgeladen werden. Dadurch müssen Eigentümer komplizierte Verbrauchswerte nicht zwingend selbst aus den Unterlagen herausrechnen.

Welcher Verbrauchszeitraum wird benötigt?

Für einen Verbrauchsausweis müssen die Verbrauchsdaten einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten abdecken.

Entscheidend ist dabei nicht nur die Anzahl der vorhandenen Rechnungen. Die verwendeten Abrechnungszeiträume müssen zusammenpassen und den erforderlichen Verbrauchszeitraum vollständig abbilden.

Bei ENERVAL werden deshalb die angegebenen Zeiträume und Verbrauchsmengen vor der Ausstellung auf Plausibilität geprüft.

Fehlende Zeiträume, Überschneidungen oder nicht nachvollziehbare Verbrauchswerte können eine Rückfrage erforderlich machen.

Wie wird der Verbrauchsausweis berechnet?

Bei einem Energieverbrauchsausweis werden die tatsächlichen Verbrauchswerte des Gebäudes ausgewertet und auf die maßgebliche Gebäudefläche bezogen.

Der Verbrauch wird zusätzlich witterungsbereinigt. Hintergrund ist, dass ein besonders kalter Winter regelmäßig mehr Heizenergie erfordert als ein milder Winter.

Ohne eine solche Bereinigung könnten zwei energetisch vergleichbare Gebäude allein wegen unterschiedlicher Wetterbedingungen sehr unterschiedliche Kennwerte erhalten.

Der resultierende Endenergieverbrauch wird in kWh/(m²·a) angegeben.

Was bedeutet der Endenergieverbrauch?

Der Endenergieverbrauch zeigt, wie viel Energie für das Gebäude bezogen auf die maßgebliche Fläche und ein Jahr tatsächlich eingesetzt wurde.

Je niedriger der Kennwert, desto geringer war grundsätzlich der ermittelte Energieverbrauch je Quadratmeter.

Der Wert sollte allerdings nicht isoliert betrachtet werden. Insbesondere bei einem Verbrauchsausweis können Bewohnerverhalten, Leerstand und unterschiedliche Raumtemperaturen das Ergebnis beeinflussen.

Welche Rolle spielt das Nutzerverhalten?

Beim Verbrauchsausweis spielt das Verhalten der Bewohner eine größere Rolle als beim Bedarfsausweis.

Wer Räume nur wenig beheizt, häufig abwesend ist oder bewusst sehr niedrige Raumtemperaturen nutzt, verbraucht weniger Energie. Andere Bewohner können im gleichen Gebäude bei höherem Wärmebedarf deutlich mehr Energie benötigen.

Der Verbrauchsausweis beschreibt daher nicht ausschließlich die technische Qualität von Außenwänden, Fenstern, Dach und Heizungsanlage. Er bildet auch den tatsächlichen Verbrauch innerhalb des ausgewerteten Zeitraums ab.

Wie wird Leerstand beim Verbrauchsausweis berücksichtigt?

Leerstände können den Energieverbrauch eines Gebäudes erheblich beeinflussen. Wird eine Wohnung über längere Zeit nicht genutzt, wird sie häufig gar nicht oder nur eingeschränkt beheizt.

Solche Zeiten müssen deshalb bei der Erstellung des Verbrauchsausweises angegeben und fachlich berücksichtigt werden.

Bei größeren Leerständen muss geprüft werden, ob die vorhandenen Verbrauchsdaten noch ausreichend repräsentativ sind.

Wie wird Warmwasser berücksichtigt?

Bei Wohngebäuden umfasst der Energieverbrauchsausweis grundsätzlich den Endenergieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung.

Wird Warmwasser über die zentrale Heizungsanlage erzeugt, ist der entsprechende Verbrauch regelmäßig bereits in den Energiedaten enthalten.

Bei dezentraler Warmwasserbereitung gelten besondere Berechnungsregeln. § 82 GModG sieht für bestimmte Fälle pauschale Ansätze vor.

Deshalb ist bei der Beantragung wichtig, korrekt anzugeben, wie das Warmwasser im Gebäude erzeugt wird.

Verbrauchsausweis mit Gas, Heizöl oder Wärmepumpe

Ein Verbrauchsausweis ist nicht auf einen bestimmten Energieträger beschränkt. Je nach Gebäude können beispielsweise Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Holz oder Strom für eine Wärmepumpe berücksichtigt werden.

Wichtig ist immer, dass geeignete und nachvollziehbare Verbrauchsdaten für den erforderlichen Zeitraum vorhanden sind.

Bei Heizöl ist beispielsweise nicht allein entscheidend, wann Heizöl geliefert wurde. Für die tatsächliche Verbrauchsermittlung müssen auch vorhandene Tankbestände berücksichtigt werden.

Was kostet ein Verbrauchsausweis?

Die Kosten eines Verbrauchsausweises unterscheiden sich nach Anbieter, Bearbeitungsumfang und Service.

Bei ENERVAL gelten feste Preise:

Service Preis Bearbeitungszeit
Standard-Verbrauchsausweis 39 € maximal 24 Stunden
Express-Verbrauchsausweis 59 € maximal 6 Stunden

Die Zahlung erfolgt bei ENERVAL erst nach Zustellung des fertigen Verbrauchsausweises.

Eine ausführliche Übersicht finden Sie auf unserer Seite Energieausweis Kosten.

Kann man einen Verbrauchsausweis online erstellen lassen?

Ja. Ein Verbrauchsausweis kann vollständig online beantragt werden, wenn die erforderlichen Gebäudedaten und Verbrauchsnachweise digital zur Verfügung gestellt werden.

Online bedeutet jedoch nicht, dass ein rechtsgültiger Energieausweis einfach automatisch aus einigen eingegebenen Zahlen entstehen sollte.

Die eingereichten Angaben müssen auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft werden. Außerdem muss der Energieausweis von einer zur Ausstellung berechtigten Person ausgestellt werden.

Bei ENERVAL können Sie Gebäudedaten eingeben und Ihre Verbrauchsabrechnungen direkt hochladen.

→ Verbrauchsausweis für 39 € online beantragen

Wer darf einen Verbrauchsausweis ausstellen?

Energieausweise dürfen nur von Personen ausgestellt werden, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die Ausstellungsberechtigung ist in § 88 GModG geregelt.

Je nach Ausbildung und Qualifikation kommen beispielsweise bestimmte Absolventen technischer oder baubezogener Studiengänge, Handwerksmeister sowie staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker in Betracht, wenn zusätzlich die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Entscheidend ist daher nicht, ob ein Verbrauchsausweis online oder vor Ort bestellt wird, sondern ob eine tatsächlich ausstellungsberechtigte Person für die Ausstellung verantwortlich ist.

Ist ein online erstellter Verbrauchsausweis rechtsgültig?

Ein Verbrauchsausweis wird nicht dadurch ungültig, dass die Gebäudedaten online übermittelt wurden.

Entscheidend sind die gesetzlichen Anforderungen an Berechnung, Inhalt, Ausstellungsberechtigung und Registrierung.

Zu den Pflichtangaben eines Energieausweises gehören unter anderem die Ausweisart, das Ablaufdatum, eine Registriernummer, Angaben zum Gebäude und energetische Kennwerte.

Die Pflichtangaben regelt § 85 GModG.

Weitere Informationen zur Registrierung von Energieausweisen stellt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bereit.

Kann ich einen Verbrauchsausweis selbst erstellen?

Eigentümer können die notwendigen Gebäudedaten und Verbrauchsabrechnungen selbst zusammenstellen und übermitteln.

Einen rechtsgültigen Verbrauchsausweis können sie jedoch nur dann selbst ausstellen, wenn sie persönlich über die gesetzlich vorgeschriebene Ausstellungsberechtigung verfügen.

Ein Online-Rechner, mit dem lediglich ein Energiekennwert überschlägig berechnet wird, ersetzt deshalb keinen offiziell ausgestellten Energieausweis.

Gibt es einen kostenlosen Verbrauchsausweis?

Kostenlose Online-Rechner können einen ungefähren Verbrauchskennwert oder eine mögliche Effizienzklasse ermitteln. Das Ergebnis ist jedoch nicht automatisch ein offizieller Energieausweis.

Ein rechtsgültiger Verbrauchsausweis muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, von einer ausstellungsberechtigten Person erstellt und ordnungsgemäß registriert werden.

Ein kostenloses Berechnungsergebnis sollte deshalb nicht mit einem vollständigen Energieverbrauchsausweis verwechselt werden.

Welche Angaben enthält ein Verbrauchsausweis?

Ein Energieausweis enthält zahlreiche gesetzlich vorgegebene Angaben. Dazu gehören unter anderem:

  • Art des Energieausweises
  • Ablaufdatum
  • Registriernummer
  • Anschrift des Gebäudes
  • Gebäudeart
  • Gebäudetyp bei Wohngebäuden
  • Baujahr des Gebäudes
  • Baujahr des Wärmeerzeugers
  • wesentliche Energieträger
  • Endenergieverbrauch
  • Primärenergieverbrauch
  • Energieeffizienzklasse bei Wohngebäuden
  • Angaben zum Aussteller

Die gesetzlichen Pflichtangaben sind in § 85 GModG geregelt.

Welche Energieeffizienzklassen gibt es?

Bei Wohngebäuden enthält der Energieausweis eine Energieeffizienzklasse. Die bekannte Farbskala reicht von sehr energieeffizienten Gebäuden bis zu Gebäuden mit sehr hohem Energieverbrauch.

Die Effizienzklasse ermöglicht eine schnelle erste Einordnung. Für eine genauere Bewertung sollte jedoch zusätzlich der konkrete Endenergieverbrauch betrachtet werden.

Weitere Erläuterungen zur Aussagekraft eines Energieausweises finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Verbrauchsausweis beim Hausverkauf

Beim Verkauf eines bestehenden Gebäudes muss grundsätzlich ein gültiger Energieausweis vorliegen, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.

Der Verkäufer oder Immobilienmakler muss einem potenziellen Käufer den Energieausweis grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung vorlegen.

Deshalb sollte der Verbrauchsausweis nicht erst unmittelbar vor dem Notartermin bestellt werden.

Ist ein Verbrauchsausweis für das Gebäude zulässig und sind die erforderlichen Verbrauchsdaten vorhanden, lässt sich die Ausstellung häufig kurzfristig erledigen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Energieausweis online erstellen.

Verbrauchsausweis bei Vermietung

Auch bei der Neuvermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung kann ein Energieausweis erforderlich sein.

Liegt zum Zeitpunkt einer Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vor, müssen bestimmte Angaben daraus in einer kommerziellen Immobilienanzeige veröffentlicht werden.

Dazu gehören nach § 87 GModG unter anderem die Art des Energieausweises, der Endenergiekennwert, die wesentlichen Energieträger sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse.

Wird der Verbrauchsausweis für eine Wohnung ausgestellt?

Grundsätzlich wird ein Energieausweis für ein Gebäude ausgestellt und nicht für eine einzelne Wohnung.

Wer eine Eigentumswohnung verkaufen oder vermieten möchte, benötigt daher regelmäßig den Energieausweis für das gesamte Gebäude.

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft liegt der Energieausweis häufig bereits bei der Hausverwaltung vor.

Wie lange ist ein Verbrauchsausweis gültig?

Ein Energieausweis wird grundsätzlich für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.

Das ergibt sich aus § 79 GModG. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Energieausweis seine Gültigkeit allerdings bereits früher verlieren, wenn ein neuer Energieausweis erforderlich wird.

Verbrauchsausweis bei ENERVAL erstellen lassen

ENERVAL konzentriert sich ausschließlich auf Verbrauchsausweise. Das Online-Formular ist deshalb gezielt auf die Angaben zugeschnitten, die für einen Verbrauchsausweis tatsächlich benötigt werden.

Eigentümer müssen sich nicht zunächst durch umfangreiche Fragen zu einer Bedarfsberechnung arbeiten.

  • 39 € Standard: maximal 24 Stunden
  • 59 € Express: maximal 6 Stunden
  • vollständig digitale Antragstellung
  • Upload vorhandener Verbrauchsabrechnungen
  • Prüfung der Verbrauchszeiträume
  • Plausibilitätsprüfung der Angaben
  • Registriernummer
  • digitale Zustellung als PDF
  • Zahlung erst nach Zustellung

→ Verbrauchsausweis jetzt für 39 € beantragen

Häufige Fragen zu Energieausweis und Verbrauchsausweis

Ist ein Verbrauchsausweis ein Energieausweis?

Ja. Der Verbrauchsausweis beziehungsweise Energieverbrauchsausweis ist eine der beiden Arten des Energieausweises. Die zweite Variante ist der Bedarfsausweis.

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis basiert auf tatsächlich gemessenen Energieverbräuchen. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf anhand der baulichen und technischen Eigenschaften des Gebäudes berechnet.

Wann reicht ein Verbrauchsausweis aus?

Ein Verbrauchsausweis ist für viele bestehende Wohngebäude zulässig. Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 kann jedoch grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich sein, sofern das Gebäude nicht bestimmte energetische Voraussetzungen erfüllt.

Wie viele Jahre Verbrauch werden für einen Verbrauchsausweis benötigt?

Für den Verbrauchsausweis werden Verbrauchsdaten über mindestens 36 zusammenhängende Monate benötigt.

Was kostet ein Verbrauchsausweis?

Bei ENERVAL kostet ein Verbrauchsausweis 39 Euro im Standard-Service. Der Express-Service mit maximal sechs Stunden Bearbeitungszeit kostet 59 Euro.

Kann ich einen Verbrauchsausweis online erstellen lassen?

Ja. Gebäudedaten und Verbrauchsabrechnungen können vollständig digital übermittelt werden. Nach Prüfung der Angaben kann der Verbrauchsausweis erstellt und als PDF zugestellt werden.

Kann ich einen Verbrauchsausweis selbst erstellen?

Die erforderlichen Daten können Sie selbst zusammentragen. Einen rechtsgültigen Verbrauchsausweis dürfen Sie jedoch nur selbst ausstellen, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausstellungsberechtigung erfüllen.

Ist ein kostenloser Verbrauchsausweis aus dem Internet gültig?

Ein kostenloser Energie-Rechner ist nicht automatisch ein rechtsgültiger Verbrauchsausweis. Ein offizieller Energieausweis muss die gesetzlichen Anforderungen an Berechnung, Inhalt, Aussteller und Registrierung erfüllen.

Wie lange ist ein Verbrauchsausweis gültig?

Ein Verbrauchsausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig.

Wird der Verbrauchsausweis für eine Wohnung oder das ganze Gebäude erstellt?

Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude erstellt. Für eine einzelne Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses wird normalerweise kein eigener Verbrauchsausweis ausgestellt.

Beeinflusst das Heizverhalten den Verbrauchsausweis?

Ja. Da der Verbrauchsausweis auf tatsächlichen Energieverbräuchen basiert, können Heizverhalten und Nutzung der Bewohner den ausgewiesenen Kennwert beeinflussen.

Ist der Verbrauchsausweis beim Hausverkauf gültig?

Ja, sofern für das Gebäude ein Verbrauchsausweis zulässig ist und dieser ordnungsgemäß durch eine ausstellungsberechtigte Person erstellt wurde.

Fazit: Der Verbrauchsausweis ist die verbrauchsbasierte Variante des Energieausweises

Der Verbrauchsausweis ist ein vollwertiger Energieausweis. Im Gegensatz zum Bedarfsausweis basiert er auf den tatsächlichen Energieverbräuchen des Gebäudes.

Für viele Wohngebäude ist er eine unkomplizierte und vergleichsweise günstige Möglichkeit, einen Energieausweis für Verkauf oder Vermietung zu erhalten.

Entscheidend ist jedoch, dass für das betreffende Gebäude ein Verbrauchsausweis zulässig ist und geeignete Verbrauchsdaten über den erforderlichen Zeitraum vorliegen.

Bei ENERVAL können Sie Ihre Unterlagen vollständig online übermitteln. Nach der Plausibilitätsprüfung wird der Verbrauchsausweis erstellt und digital zugestellt.

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