Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchte, benötigt in vielen Fällen einen gültigen Energieausweis. Doch welcher Energieausweis ist der richtige, welche Daten werden benötigt und kann man einen Energieausweis vollständig online erstellen lassen?
Die kurze Antwort: Ja, ein Energieausweis kann online beantragt und nach Prüfung durch eine ausstellungsberechtigte Person erstellt werden. Ob ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis erforderlich ist, hängt allerdings vom Gebäude und vom jeweiligen Einzelfall ab.
Bei ENERVAL können Eigentümer einen zulässigen Verbrauchsausweis online erstellen lassen. Der Standard-Service kostet 39 Euro und die Bearbeitung erfolgt nach Eingang vollständiger und plausibler Unterlagen innerhalb von maximal 24 Stunden. Alternativ ist eine Express-Bearbeitung innerhalb von maximal sechs Stunden für 59 Euro möglich.
Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Voraussetzungen für die Ausstellungsberechtigung sind insbesondere in § 88 geregelt.
Bevor Sie einen Energieausweis erstellen lassen, muss zunächst geklärt werden, welche Ausweisart für Ihr Gebäude zulässig beziehungsweise erforderlich ist.
Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage gemessener Verbrauchsdaten erstellt. Er berücksichtigt damit den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Betrachtungszeitraums.
Benötigt werden unter anderem Angaben zum Gebäude, zur Heizung, zur Warmwasserbereitung sowie geeignete Verbrauchsnachweise. Auch Leerstandszeiten müssen bei der Prüfung berücksichtigt werden.
Wenn Sie bereits über die Abrechnungen der vergangenen Jahre verfügen, können Sie direkt prüfen, ob für Ihr Gebäude ein Verbrauchsausweis erstellt werden kann.
Der Bedarfsausweis basiert dagegen auf einer technischen Berechnung. Dabei werden unter anderem Gebäudehülle, Bauteile und Anlagentechnik berücksichtigt. Das tatsächliche Heizverhalten der Bewohner steht nicht im Mittelpunkt.
Ein Bedarfsausweis ist deshalb in der Regel deutlich aufwendiger zu erstellen. Bei bestimmten Gebäuden oder Ausgangssituationen kann ein Bedarfsausweis vorgeschrieben sein.
Wichtig: ENERVAL erstellt ausschließlich Verbrauchsausweise. Ergibt die Prüfung, dass für das betreffende Gebäude ein Bedarfsausweis erforderlich ist, wird kein Verbrauchsausweis ausgestellt.
Ja. Der Antrag und die Übermittlung der erforderlichen Angaben können vollständig digital erfolgen. Entscheidend ist jedoch, dass der fertige Energieausweis nicht einfach automatisch aus beliebigen Eingaben erzeugt wird.
Die übermittelten Daten müssen vollständig und plausibel sein und der Energieausweis muss durch eine ausstellungsberechtigte Person erstellt werden. Bei einem ordnungsgemäßen Online-Verfahren unterscheidet sich die rechtliche Gültigkeit daher nicht allein dadurch, ob der Antrag vor Ort oder digital gestellt wurde.
Bei ENERVAL erfolgt der Antrag Schritt für Schritt online. Gebäudedaten, Verbrauchswerte und Abrechnungen können digital übermittelt werden. Anschließend werden die Angaben geprüft und der fertige Verbrauchsausweis als PDF zugestellt.
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Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von der Ausweisart ab. Für einen Verbrauchsausweis werden insbesondere nachvollziehbare Verbrauchsdaten benötigt.
Typischerweise sollten Sie folgende Informationen bereithalten:
ENERVAL verlangt für den Verbrauchsausweis geeignete Verbrauchsnachweise über mindestens 36 zusammenhängende Monate. Die Angaben werden vor der Ausstellung geprüft.
Zunächst wird geprüft, ob ein Verbrauchsausweis für das Gebäude grundsätzlich zulässig ist. Dabei spielen unter anderem Gebäudeart, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und vorhandene Verbrauchsdaten eine Rolle.
Im nächsten Schritt werden die wesentlichen Angaben zum Gebäude und zur Heizungsanlage erfasst.
Die Verbrauchsdaten können anhand vorhandener Abrechnungen übermittelt werden. Wichtig ist, dass die verwendeten Zeiträume vollständig und nachvollziehbar sind.
Warmwasserbereitung und mögliche Leerstände können den Energieverbrauch beeinflussen. Deshalb müssen auch diese Angaben korrekt erfasst werden.
Vor der Ausstellung werden die eingereichten Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Bei widersprüchlichen oder fehlenden Angaben kann eine Rückfrage erforderlich sein.
Nach erfolgreicher Prüfung wird der Energieausweis erstellt, registriert und als PDF übermittelt. Für jeden neu ausgestellten Energieausweis ist eine Registriernummer vorgesehen. Informationen zur Registrierstelle stellt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bereit.
Die Kosten unterscheiden sich vor allem nach Ausweisart und Prüfaufwand. Eine gesetzlich einheitliche Gebühr für alle Energieausweise gibt es nicht.
Ein Verbrauchsausweis ist wegen der verbrauchsbasierten Datengrundlage regelmäßig günstiger als ein Bedarfsausweis, für den eine umfangreichere technische Bewertung erforderlich sein kann.
Bei ENERVAL gelten folgende Festpreise für Verbrauchsausweise:
| Service | Preis | Maximale Bearbeitungszeit |
|---|---|---|
| Standard-Verbrauchsausweis | 39 € | 24 Stunden |
| Express-Verbrauchsausweis | 59 € | 6 Stunden |
Im Preis sind bei ENERVAL die fachliche Prüfung, die Erstellung des Verbrauchsausweises, die erforderliche Registrierung und der Versand als PDF enthalten. Die Zahlung erfolgt erst nach Zustellung. Die vollständige Preisübersicht finden Sie unter Energieausweis Kosten.
Einen rechtsgültigen Energieausweis kann nicht jeder Eigentümer selbst ausstellen. Die gesetzliche Ausstellungsberechtigung ist in § 88 geregelt.
Danach kommen – abhängig von Ausbildung, Fachrichtung und weiteren Voraussetzungen – beispielsweise bestimmte Personen aus Architektur, Bauingenieurwesen, technischer Gebäudeausrüstung oder anderen einschlägigen technischen Bereichen als Aussteller in Betracht. Entscheidend ist immer, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.
Ein Online-Anbieter allein macht einen Energieausweis deshalb noch nicht rechtsgültig. Entscheidend sind die fachgerechte Datengrundlage, die erforderliche Prüfung sowie die Ausstellung durch eine berechtigte Person.
Eigentümer können viele der erforderlichen Gebäudedaten und Verbrauchswerte selbst zusammentragen und online übermitteln. Den amtlichen Energieausweis dürfen sie jedoch nicht allein deshalb selbst ausstellen.
Für die Ausstellung ist eine Person erforderlich, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Das gilt unabhängig davon, ob die Daten online oder im Rahmen eines Vor-Ort-Termins aufgenommen werden.
Im Internet gibt es Rechner, mit denen sich Energiekennwerte oder eine mögliche Energieeffizienzklasse näherungsweise bestimmen lassen. Ein solcher Rechner ersetzt jedoch nicht automatisch einen rechtsgültigen Energieausweis.
Ein ordnungsgemäßer Energieausweis enthält gesetzlich vorgegebene Angaben und eine Registriernummer.
Ein kostenloses Online-Ergebnis kann daher zur Orientierung hilfreich sein, sollte aber nicht mit einem offiziell ausgestellten Energieausweis verwechselt werden.
Ein Energieausweis wird insbesondere beim Verkauf oder bei der Neuvermietung eines Gebäudes beziehungsweise einer Wohnung relevant. Verkäufer oder Immobilienmakler müssen potenziellen Käufern den Energieausweis grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung zugänglich machen.
Liegt bei der Veröffentlichung einer Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vor, müssen bestimmte energetische Angaben in der Anzeige veröffentlicht werden. Dazu gehören je nach Gebäude unter anderem die Art des Energieausweises, der Endenergiekennwert, der wesentliche Energieträger, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse.
Ein Energieausweis wird grundsätzlich für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. In bestimmten Fällen kann durch wesentliche Änderungen am Gebäude ein neuer Energieausweis erforderlich werden.
Zu den gesetzlich vorgesehenen Angaben gehören unter anderem:
Wer ein Haus verkaufen möchte, sollte den Energieausweis nicht erst kurz vor dem Notartermin organisieren. Kaufinteressenten müssen ihn grundsätzlich bereits im Zusammenhang mit der Besichtigung erhalten beziehungsweise einsehen können.
Bei einem zulässigen Verbrauchsausweis lässt sich die Erstellung heute häufig vollständig digital abwickeln. Liegen die Verbrauchsabrechnungen und Gebäudedaten vollständig vor, reduziert das den Aufwand erheblich.
Weitere Informationen zu Energieausweisen beim Verkauf und zur Online-Beantragung finden Sie auf unserer Seite Energieausweis online erstellen.
Ein wichtiger Punkt wird häufig übersehen: Der Energieausweis wird grundsätzlich für das Gebäude erstellt und nicht für eine einzelne Wohnung. Eine Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses erhält daher normalerweise keinen eigenen separaten Energieausweis.
Wohnungseigentümer benötigen für Verkauf oder Vermietung in der Regel den Energieausweis des gesamten Gebäudes. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann dieser beispielsweise über die Verwaltung vorliegen.
Die Frage lässt sich nicht allein danach beantworten, ob ein Anbieter online arbeitet. Ein digitales Verfahren kann genauso ordnungsgemäß sein wie eine klassische Antragstellung.
Entscheidend ist vielmehr:
Ein seriöses Verfahren sollte außerdem nicht den Eindruck erwecken, dass aus wenigen beliebigen Angaben ohne weitere Prüfung automatisch ein offizieller Energieausweis entsteht.
ENERVAL hat den Antrag bewusst auf die für einen Verbrauchsausweis erforderlichen Angaben konzentriert. Eigentümer müssen sich nicht zunächst durch umfangreiche Fragen zum Bedarfsausweis arbeiten, wenn ein Verbrauchsausweis beantragt werden soll.
Sie können Ihre Gebäudedaten online eingeben und Ihre Verbrauchsabrechnungen hochladen. Vor der Ausstellung werden die Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.
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Sie wenden sich an eine gesetzlich ausstellungsberechtigte Person oder einen entsprechenden Anbieter. Bei einem zulässigen Verbrauchsausweis kann die Beantragung vollständig online erfolgen.
Die benötigten Angaben und Unterlagen können online übermittelt werden. Der offizielle Energieausweis muss anschließend durch eine ausstellungsberechtigte Person geprüft und erstellt werden.
Die Preise unterscheiden sich nach Ausweisart und Anbieter. Bei ENERVAL kostet ein Verbrauchsausweis 39 Euro im Standard-Service oder 59 Euro im Express-Service.
Zur Ausstellung sind nur Personen berechtigt, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören je nach Ausbildung und Zusatzqualifikation verschiedene technische und baubezogene Berufsgruppen.
Benötigt werden unter anderem Gebäudedaten, Heizungsangaben sowie geeignete Verbrauchsnachweise über den erforderlichen Zeitraum. Zusätzlich können Angaben zu Warmwasser, Leerstand und Modernisierungen erforderlich sein.
Sie können die benötigten Daten selbst erfassen. Den rechtsgültigen Energieausweis dürfen Sie jedoch nur selbst ausstellen, wenn Sie persönlich die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausstellungsberechtigung erfüllen.
Die Dauer hängt vom Anbieter und von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. ENERVAL erstellt einen zulässigen Verbrauchsausweis nach Eingang vollständiger und plausibler Angaben innerhalb von maximal 24 Stunden beziehungsweise im Express-Service innerhalb von maximal sechs Stunden.
Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann vorher ein neuer Energieausweis erforderlich werden.
Grundsätzlich wird der Energieausweis für das gesamte Gebäude erstellt. Für eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus wird normalerweise kein eigener Energieausweis ausgestellt.
Ein kostenloser Online-Rechner oder eine unverbindliche Energieeinschätzung ist nicht automatisch ein rechtsgültiger Energieausweis. Für einen offiziellen Energieausweis gelten gesetzliche Anforderungen an Inhalt, Aussteller und Registrierung.
Bei einem Hausverkauf muss grundsätzlich ein gültiger Energieausweis bereitgestellt werden, sofern keine gesetzliche Ausnahme vorliegt. Kaufinteressenten müssen ihn regelmäßig spätestens bei der Besichtigung einsehen können.
Einen Energieausweis erstellen zu lassen, muss heute kein aufwendiger Vorgang sein. Entscheidend ist zunächst, ob für das Gebäude ein Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis benötigt wird.
Ist ein Verbrauchsausweis zulässig und liegen geeignete Verbrauchsdaten vor, kann der gesamte Antrag digital erfolgen. Bei ENERVAL kostet der Verbrauchsausweis 39 Euro im Standard-Service beziehungsweise 59 Euro im Express-Service.