
Wer einen Energieausweis benötigt, stößt schnell auf zwei Begriffe: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Beide sind Energieausweise, unterscheiden sich aber deutlich in ihrer Berechnungsgrundlage.
Der Verbrauchsausweis basiert im Wesentlichen auf den tatsächlich gemessenen Energieverbräuchen eines Gebäudes. Er ist deshalb häufig einfacher und günstiger zu erstellen als ein Bedarfsausweis. Allerdings ist ein Verbrauchsausweis nicht für jedes Gebäude zulässig.
Bei ENERVAL können Eigentümer einen zulässigen Verbrauchsausweis online erstellen lassen. Der Standard-Service kostet 39 Euro und wird bei vollständigen und plausiblen Angaben innerhalb von maximal 24 Stunden bearbeitet. Im Express-Service für 59 Euro beträgt die maximale Bearbeitungszeit sechs Stunden.
Der Begriff Energieausweis ist der Oberbegriff. Der Verbrauchsausweis ist eine von zwei möglichen Arten des Energieausweises.
Nach § 79 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird ein Energieausweis entweder als Energiebedarfsausweis oder als Energieverbrauchsausweis ausgestellt.
Ein Verbrauchsausweis ist somit immer ein Energieausweis. Aber nicht jeder Energieausweis ist ein Verbrauchsausweis.
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie in § 79 GModG – Grundsätze des Energieausweises.
Ein Verbrauchsausweis – gesetzlich als Energieverbrauchsausweis bezeichnet – bewertet ein Gebäude auf Grundlage des tatsächlich erfassten Energieverbrauchs.
Bei Wohngebäuden wird insbesondere der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung berücksichtigt. Die Verbrauchsdaten werden dabei nicht einfach unverändert aus den Heizkostenabrechnungen übernommen. Unter anderem erfolgt eine Witterungsbereinigung, damit besonders kalte oder besonders warme Jahre das Ergebnis nicht unverhältnismäßig beeinflussen.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung eines Energieverbrauchsausweises enthält § 82 GModG.
Der fertige Energieausweis weist unter anderem den Endenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr – kWh/(m²·a) – und bei Wohngebäuden eine Energieeffizienzklasse aus.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Berechnungsmethode.
| Merkmal | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
|---|---|---|
| Berechnungsgrundlage | Tatsächliche Energieverbräuche | Technische Berechnung |
| Nutzerverhalten | Beeinflusst das Ergebnis | Deutlich geringerer Einfluss |
| Gebäudehülle | Keine vollständige Bauteilberechnung | Wird detailliert berücksichtigt |
| Heizungsanlage | Wird anhand der erforderlichen Angaben berücksichtigt | Fließt detailliert in die Bedarfsberechnung ein |
| Aufwand | Meist geringer | Meist deutlich höher |
| Kosten | In der Regel günstiger | In der Regel teurer |
Welche Variante für ein konkretes Gebäude erforderlich ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Eigentümer können deshalb nicht in jedem Fall frei zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen.
Ein Verbrauchsausweis ist für viele bestehende Wohngebäude zulässig. Eine wichtige Ausnahme betrifft ältere Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen.
Wurde für ein Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt, ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich. Eine Ausnahme besteht, wenn das Gebäude bereits bei Fertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt hat oder später mindestens auf dieses Niveau gebracht wurde.
Diese Regelung ergibt sich aus § 80 GModG.
Bei ENERVAL wird deshalb bereits vor der eigentlichen Ausstellung geprüft, ob für das Gebäude ein Verbrauchsausweis grundsätzlich zulässig ist.
Für einen Verbrauchsausweis müssen ausreichend vollständige und nachvollziehbare Verbrauchsdaten vorliegen. Eine einzelne Heizkostenabrechnung reicht normalerweise nicht aus.
Typischerweise werden unter anderem folgende Angaben benötigt:
Bei ENERVAL können vorhandene Verbrauchsabrechnungen direkt im Online-Antrag hochgeladen werden. Dadurch müssen Eigentümer komplizierte Verbrauchswerte nicht zwingend selbst aus den Unterlagen herausrechnen.
Für einen Verbrauchsausweis müssen die Verbrauchsdaten einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten abdecken.
Entscheidend ist dabei nicht nur die Anzahl der vorhandenen Rechnungen. Die verwendeten Abrechnungszeiträume müssen zusammenpassen und den erforderlichen Verbrauchszeitraum vollständig abbilden.
Bei ENERVAL werden deshalb die angegebenen Zeiträume und Verbrauchsmengen vor der Ausstellung auf Plausibilität geprüft.
Fehlende Zeiträume, Überschneidungen oder nicht nachvollziehbare Verbrauchswerte können eine Rückfrage erforderlich machen.
Bei einem Energieverbrauchsausweis werden die tatsächlichen Verbrauchswerte des Gebäudes ausgewertet und auf die maßgebliche Gebäudefläche bezogen.
Der Verbrauch wird zusätzlich witterungsbereinigt. Hintergrund ist, dass ein besonders kalter Winter regelmäßig mehr Heizenergie erfordert als ein milder Winter.
Ohne eine solche Bereinigung könnten zwei energetisch vergleichbare Gebäude allein wegen unterschiedlicher Wetterbedingungen sehr unterschiedliche Kennwerte erhalten.
Der resultierende Endenergieverbrauch wird in kWh/(m²·a) angegeben.
Der Endenergieverbrauch zeigt, wie viel Energie für das Gebäude bezogen auf die maßgebliche Fläche und ein Jahr tatsächlich eingesetzt wurde.
Je niedriger der Kennwert, desto geringer war grundsätzlich der ermittelte Energieverbrauch je Quadratmeter.
Der Wert sollte allerdings nicht isoliert betrachtet werden. Insbesondere bei einem Verbrauchsausweis können Bewohnerverhalten, Leerstand und unterschiedliche Raumtemperaturen das Ergebnis beeinflussen.
Beim Verbrauchsausweis spielt das Verhalten der Bewohner eine größere Rolle als beim Bedarfsausweis.
Wer Räume nur wenig beheizt, häufig abwesend ist oder bewusst sehr niedrige Raumtemperaturen nutzt, verbraucht weniger Energie. Andere Bewohner können im gleichen Gebäude bei höherem Wärmebedarf deutlich mehr Energie benötigen.
Der Verbrauchsausweis beschreibt daher nicht ausschließlich die technische Qualität von Außenwänden, Fenstern, Dach und Heizungsanlage. Er bildet auch den tatsächlichen Verbrauch innerhalb des ausgewerteten Zeitraums ab.
Leerstände können den Energieverbrauch eines Gebäudes erheblich beeinflussen. Wird eine Wohnung über längere Zeit nicht genutzt, wird sie häufig gar nicht oder nur eingeschränkt beheizt.
Solche Zeiten müssen deshalb bei der Erstellung des Verbrauchsausweises angegeben und fachlich berücksichtigt werden.
Bei größeren Leerständen muss geprüft werden, ob die vorhandenen Verbrauchsdaten noch ausreichend repräsentativ sind.
Bei Wohngebäuden umfasst der Energieverbrauchsausweis grundsätzlich den Endenergieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung.
Wird Warmwasser über die zentrale Heizungsanlage erzeugt, ist der entsprechende Verbrauch regelmäßig bereits in den Energiedaten enthalten.
Bei dezentraler Warmwasserbereitung gelten besondere Berechnungsregeln. § 82 GModG sieht für bestimmte Fälle pauschale Ansätze vor.
Deshalb ist bei der Beantragung wichtig, korrekt anzugeben, wie das Warmwasser im Gebäude erzeugt wird.
Ein Verbrauchsausweis ist nicht auf einen bestimmten Energieträger beschränkt. Je nach Gebäude können beispielsweise Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Holz oder Strom für eine Wärmepumpe berücksichtigt werden.
Wichtig ist immer, dass geeignete und nachvollziehbare Verbrauchsdaten für den erforderlichen Zeitraum vorhanden sind.
Bei Heizöl ist beispielsweise nicht allein entscheidend, wann Heizöl geliefert wurde. Für die tatsächliche Verbrauchsermittlung müssen auch vorhandene Tankbestände berücksichtigt werden.
Die Kosten eines Verbrauchsausweises unterscheiden sich nach Anbieter, Bearbeitungsumfang und Service.
Bei ENERVAL gelten feste Preise:
| Service | Preis | Bearbeitungszeit |
|---|---|---|
| Standard-Verbrauchsausweis | 39 € | maximal 24 Stunden |
| Express-Verbrauchsausweis | 59 € | maximal 6 Stunden |
Die Zahlung erfolgt bei ENERVAL erst nach Zustellung des fertigen Verbrauchsausweises.
Eine ausführliche Übersicht finden Sie auf unserer Seite Energieausweis Kosten.
Ja. Ein Verbrauchsausweis kann vollständig online beantragt werden, wenn die erforderlichen Gebäudedaten und Verbrauchsnachweise digital zur Verfügung gestellt werden.
Online bedeutet jedoch nicht, dass ein rechtsgültiger Energieausweis einfach automatisch aus einigen eingegebenen Zahlen entstehen sollte.
Die eingereichten Angaben müssen auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft werden. Außerdem muss der Energieausweis von einer zur Ausstellung berechtigten Person ausgestellt werden.
Bei ENERVAL können Sie Gebäudedaten eingeben und Ihre Verbrauchsabrechnungen direkt hochladen.
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Energieausweise dürfen nur von Personen ausgestellt werden, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Ausstellungsberechtigung ist in § 88 GModG geregelt.
Je nach Ausbildung und Qualifikation kommen beispielsweise bestimmte Absolventen technischer oder baubezogener Studiengänge, Handwerksmeister sowie staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker in Betracht, wenn zusätzlich die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Entscheidend ist daher nicht, ob ein Verbrauchsausweis online oder vor Ort bestellt wird, sondern ob eine tatsächlich ausstellungsberechtigte Person für die Ausstellung verantwortlich ist.
Ein Verbrauchsausweis wird nicht dadurch ungültig, dass die Gebäudedaten online übermittelt wurden.
Entscheidend sind die gesetzlichen Anforderungen an Berechnung, Inhalt, Ausstellungsberechtigung und Registrierung.
Zu den Pflichtangaben eines Energieausweises gehören unter anderem die Ausweisart, das Ablaufdatum, eine Registriernummer, Angaben zum Gebäude und energetische Kennwerte.
Die Pflichtangaben regelt § 85 GModG.
Weitere Informationen zur Registrierung von Energieausweisen stellt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bereit.
Eigentümer können die notwendigen Gebäudedaten und Verbrauchsabrechnungen selbst zusammenstellen und übermitteln.
Einen rechtsgültigen Verbrauchsausweis können sie jedoch nur dann selbst ausstellen, wenn sie persönlich über die gesetzlich vorgeschriebene Ausstellungsberechtigung verfügen.
Ein Online-Rechner, mit dem lediglich ein Energiekennwert überschlägig berechnet wird, ersetzt deshalb keinen offiziell ausgestellten Energieausweis.
Kostenlose Online-Rechner können einen ungefähren Verbrauchskennwert oder eine mögliche Effizienzklasse ermitteln. Das Ergebnis ist jedoch nicht automatisch ein offizieller Energieausweis.
Ein rechtsgültiger Verbrauchsausweis muss die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, von einer ausstellungsberechtigten Person erstellt und ordnungsgemäß registriert werden.
Ein kostenloses Berechnungsergebnis sollte deshalb nicht mit einem vollständigen Energieverbrauchsausweis verwechselt werden.
Ein Energieausweis enthält zahlreiche gesetzlich vorgegebene Angaben. Dazu gehören unter anderem:
Die gesetzlichen Pflichtangaben sind in § 85 GModG geregelt.
Bei Wohngebäuden enthält der Energieausweis eine Energieeffizienzklasse. Die bekannte Farbskala reicht von sehr energieeffizienten Gebäuden bis zu Gebäuden mit sehr hohem Energieverbrauch.
Die Effizienzklasse ermöglicht eine schnelle erste Einordnung. Für eine genauere Bewertung sollte jedoch zusätzlich der konkrete Endenergieverbrauch betrachtet werden.
Weitere Erläuterungen zur Aussagekraft eines Energieausweises finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
Beim Verkauf eines bestehenden Gebäudes muss grundsätzlich ein gültiger Energieausweis vorliegen, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Der Verkäufer oder Immobilienmakler muss einem potenziellen Käufer den Energieausweis grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung vorlegen.
Deshalb sollte der Verbrauchsausweis nicht erst unmittelbar vor dem Notartermin bestellt werden.
Ist ein Verbrauchsausweis für das Gebäude zulässig und sind die erforderlichen Verbrauchsdaten vorhanden, lässt sich die Ausstellung häufig kurzfristig erledigen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Energieausweis online erstellen.
Auch bei der Neuvermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung kann ein Energieausweis erforderlich sein.
Liegt zum Zeitpunkt einer Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vor, müssen bestimmte Angaben daraus in einer kommerziellen Immobilienanzeige veröffentlicht werden.
Dazu gehören nach § 87 GModG unter anderem die Art des Energieausweises, der Endenergiekennwert, die wesentlichen Energieträger sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse.
Grundsätzlich wird ein Energieausweis für ein Gebäude ausgestellt und nicht für eine einzelne Wohnung.
Wer eine Eigentumswohnung verkaufen oder vermieten möchte, benötigt daher regelmäßig den Energieausweis für das gesamte Gebäude.
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft liegt der Energieausweis häufig bereits bei der Hausverwaltung vor.
Ein Energieausweis wird grundsätzlich für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.
Das ergibt sich aus § 79 GModG. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Energieausweis seine Gültigkeit allerdings bereits früher verlieren, wenn ein neuer Energieausweis erforderlich wird.
ENERVAL konzentriert sich ausschließlich auf Verbrauchsausweise. Das Online-Formular ist deshalb gezielt auf die Angaben zugeschnitten, die für einen Verbrauchsausweis tatsächlich benötigt werden.
Eigentümer müssen sich nicht zunächst durch umfangreiche Fragen zu einer Bedarfsberechnung arbeiten.
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Ja. Der Verbrauchsausweis beziehungsweise Energieverbrauchsausweis ist eine der beiden Arten des Energieausweises. Die zweite Variante ist der Bedarfsausweis.
Der Verbrauchsausweis basiert auf tatsächlich gemessenen Energieverbräuchen. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf anhand der baulichen und technischen Eigenschaften des Gebäudes berechnet.
Ein Verbrauchsausweis ist für viele bestehende Wohngebäude zulässig. Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 kann jedoch grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich sein, sofern das Gebäude nicht bestimmte energetische Voraussetzungen erfüllt.
Für den Verbrauchsausweis werden Verbrauchsdaten über mindestens 36 zusammenhängende Monate benötigt.
Bei ENERVAL kostet ein Verbrauchsausweis 39 Euro im Standard-Service. Der Express-Service mit maximal sechs Stunden Bearbeitungszeit kostet 59 Euro.
Ja. Gebäudedaten und Verbrauchsabrechnungen können vollständig digital übermittelt werden. Nach Prüfung der Angaben kann der Verbrauchsausweis erstellt und als PDF zugestellt werden.
Die erforderlichen Daten können Sie selbst zusammentragen. Einen rechtsgültigen Verbrauchsausweis dürfen Sie jedoch nur selbst ausstellen, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausstellungsberechtigung erfüllen.
Ein kostenloser Energie-Rechner ist nicht automatisch ein rechtsgültiger Verbrauchsausweis. Ein offizieller Energieausweis muss die gesetzlichen Anforderungen an Berechnung, Inhalt, Aussteller und Registrierung erfüllen.
Ein Verbrauchsausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig.
Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude erstellt. Für eine einzelne Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses wird normalerweise kein eigener Verbrauchsausweis ausgestellt.
Ja. Da der Verbrauchsausweis auf tatsächlichen Energieverbräuchen basiert, können Heizverhalten und Nutzung der Bewohner den ausgewiesenen Kennwert beeinflussen.
Ja, sofern für das Gebäude ein Verbrauchsausweis zulässig ist und dieser ordnungsgemäß durch eine ausstellungsberechtigte Person erstellt wurde.
Der Verbrauchsausweis ist ein vollwertiger Energieausweis. Im Gegensatz zum Bedarfsausweis basiert er auf den tatsächlichen Energieverbräuchen des Gebäudes.
Für viele Wohngebäude ist er eine unkomplizierte und vergleichsweise günstige Möglichkeit, einen Energieausweis für Verkauf oder Vermietung zu erhalten.
Entscheidend ist jedoch, dass für das betreffende Gebäude ein Verbrauchsausweis zulässig ist und geeignete Verbrauchsdaten über den erforderlichen Zeitraum vorliegen.
Bei ENERVAL können Sie Ihre Unterlagen vollständig online übermitteln. Nach der Plausibilitätsprüfung wird der Verbrauchsausweis erstellt und digital zugestellt.