Ein niedriger Kennwert weist grundsätzlich auf einen geringeren ermittelten Energieverbrauch je Quadratmeter Gebäudenutzfläche hin. Beim Verbrauchsausweis wird der Wert jedoch auch vom Nutzerverhalten, von der Belegung des Gebäudes und von den Raumtemperaturen beeinflusst.
Nicht grundsätzlich. Bei Wohngebäuden wird der Verbrauch auf die Gebäudenutzfläche bezogen. Ist diese nicht bekannt, kann sie häufig pauschal aus der Wohnfläche berechnet werden.
Mit dem Faktor wird aus der Wohnfläche vereinfachend die energetische Gebäudenutzfläche ermittelt. Bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten und beheiztem Keller kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Faktor 1,35 anzusetzen sein.
Nein. Für einen Verbrauchsausweis müssen grundsätzlich mindestens 36 zusammenhängende Monate berücksichtigt werden.
Ja. Der Heizenergieverbrauch muss witterungsbereinigt werden, damit besonders kalte oder milde Zeiträume das Ergebnis nicht unangemessen beeinflussen.
Nicht zuverlässig. Der Kennwert bezieht sich auf den bisherigen Verbrauch des gesamten Gebäudes. Zukünftige Kosten hängen zusätzlich von Energiepreisen, Nutzerverhalten, Raumtemperaturen, Personenzahl und Witterung ab.
Viele Eigentümer suchen nach Möglichkeiten, einen Energieausweis selbst kostenlos zu erstellen oder einen Verbrauchsausweis kostenlos erstellen zu lassen. Die Verbrauchswerte und den ungefähren Kennwert können Sie zwar selbst überschlägig berechnen. Ein rechtsgültiger Energieausweis darf jedoch nur von einer ausstellungsberechtigten Person erstellt werden.
Kostenlose Rechner können daher lediglich eine erste Orientierung liefern. Sie ersetzen keinen gültigen Energieausweis mit Registriernummer.
Ja. Bei Wohngebäuden umfasst der Endenergieverbrauch grundsätzlich Heizung und Warmwasserbereitung. Bei dezentraler Warmwasserbereitung können besondere Berechnungsregeln gelten.