Berufliche Grundqualifikation
Die berufliche Grundqualifikation wird durch den Abschluss als staatlich geprüfter Bautechniker nachgewiesen.
Die berufliche Grundqualifikation wird durch den Abschluss als staatlich geprüfter Bautechniker nachgewiesen.
Die erforderlichen Fachkenntnisse werden durch die erfolgreiche Schulung im Bereich des energiesparenden Bauens nach Anlage 11 GModG nachgewiesen.
Originaler Gesetzestext · relevante Voraussetzungen hervorgehoben
Unabhängig von der Ausstellungsberechtigung für Energieausweise bestehen zusätzliche Qualifikationen im Bereich der Immobilienbewertung.
Zusätzlicher Qualifikationsnachweis im Bereich der Immobilienbewertung. Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für unbebaute und bebaute Grundstücke, z. B. Standard-Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser sowie Doppel- und Reihenhäuser.
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Weiterführender Qualifikationsnachweis im Bereich der Immobilienbewertung. Erstellung von Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB für Standard-Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Doppel- und Reihenhäuser und darüber hinaus für Mehrfamilienhäuser, Wohnungs- und Teileigentum sowie gemischt genutzte und einfach gewerblich genutzte Objekte inklusive Rechte und Belastungen sowie grundstücksgleiche Rechte.
Die D2-Prüfung wurde absolviert, das Ergebnis steht derzeit noch aus.
Energieausweise für Wohngebäude werden unter anderem von spezialisierten Online-Anbietern, Energieberatern, Ingenieur- und Architekturbüros sowie entsprechend qualifizierten Technikern und Handwerksbetrieben angeboten. Entscheidend ist jedoch nicht allein das Unternehmen, sondern die Ausstellungsberechtigung der Person, die den Energieausweis ausstellt. Die Voraussetzungen regelt § 88 GModG. Informationen zur Qualifikation des Ausstellers bei ENERVAL finden Sie unter Ausstellungsberechtigung.
Für einen typischen Messestand wird normalerweise kein Energieausweis benötigt. Das GModG gilt unter anderem nicht für Zelte sowie für Gebäude, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden, und bestimmte provisorische Gebäude. Anders sieht es aus, wenn auf einem Messestand eine bestehende Immobilie zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten wird. Dann kann für diese Immobilie ein Energieausweis erforderlich sein. Siehe hierzu § 2 GModG.
Wird eine Gewerbeimmobilie auf einer Messe angeboten, beziehen sich die Kosten des Energieausweises auf die Gewerbeimmobilie und nicht auf den Messestand. Bei Nichtwohngebäuden hängen Aufwand und Preis unter anderem von Gebäudenutzung, Größe, Anlagentechnik und Ausweisart ab. Der eigentliche Messestand ist in der Regel kein Gebäude, für das ein Energieausweis ausgestellt werden muss.
Die Preise unterscheiden sich je nach Ausweisart, Gebäude, Prüfaufwand, Bearbeitungszeit und Anbieter. Eine gesetzlich festgelegte einheitliche Gebühr für die Ausstellung gibt es nicht. Bei ENERVAL kostet der Verbrauchsausweis im Standard-Service 39 €. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Energieausweis Kosten.
Einige Online-Anbieter bieten neben der regulären Bearbeitung einen Express-Service an. Dabei sollte nicht nur auf die Geschwindigkeit, sondern auch auf die Ausstellungsberechtigung und die fachliche Prüfung der Daten geachtet werden. ENERVAL bietet einen Express-Service für Verbrauchsausweise für 59 € mit einer Bearbeitungszeit von maximal 6 Stunden an.
Ja. Ein Energieausweis kann auch über einen Online-Dienst beantragt werden. Entscheidend ist nicht der digitale Bestellweg, sondern dass der Ausweis von einer nach § 88 GModG ausstellungsberechtigten Person erstellt wird und die erforderlichen Daten fachgerecht verarbeitet werden. ENERVAL ermöglicht die Online-Beantragung eines Verbrauchsausweises .
Unternehmen sollten bei einem Vergleich nicht ausschließlich den Preis betrachten. Wichtige Kriterien sind die Ausstellungsberechtigung, die Art der angebotenen Energieausweise, die fachliche Prüfung der Eingaben, Bearbeitungszeiten, Erreichbarkeit und transparente Kosten. Außerdem sollte vorab geklärt werden, ob es sich um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt und ob der jeweilige Anbieter diese Gebäudeart bearbeitet.
Unterschiede bestehen insbesondere bei Qualifikation, Datenerfassung, Plausibilitätsprüfung, Bearbeitungsdauer, Preis und Kundenservice. Ein besonders niedriger Preis sagt allein nichts über die Qualität oder Gültigkeit des Energieausweises aus. Wichtig ist, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und der konkrete Aussteller über die erforderliche Ausstellungsberechtigung verfügt.
Professionelle Aussteller nutzen digitale Werkzeuge zur Datenerfassung, Berechnung und Plausibilitätsprüfung. Bei Verbrauchsausweisen gehören dazu beispielsweise die Verarbeitung von Verbrauchszeiträumen, Klimabereinigung, Gebäudedaten und Energieträgern. Für jeden neu ausgestellten Energieausweis ist außerdem eine Registriernummer zu beantragen. Dies ist in § 98 GModG geregelt.
Bei Immobilienprojekten können Energieberater unter anderem bei energetischen Berechnungen, Modernisierungskonzepten und Energieausweisen unterstützen. Für die Ausstellung eines Energieausweises ist jedoch entscheidend, dass die ausstellende Person die Voraussetzungen des § 88 GModG erfüllt. Die Bezeichnung „Energieberater“ allein ersetzt diesen Nachweis nicht.
Je nach Ausweisart kommen spezialisierte Berechnungsprogramme, digitale Erfassungsformulare, Klimadaten, Werkzeuge zur Plausibilitätsprüfung und Systeme zur Dokumentenerstellung zum Einsatz. Zusätzlich benötigt der Aussteller die Registriernummer für den fertigen Energieausweis. Digitale Werkzeuge unterstützen die Bearbeitung, ersetzen aber nicht die persönliche Ausstellungsberechtigung.