Nicht immer beantragt der Eigentümer eines Gebäudes den Energieausweis selbst. Häufig übernimmt dies eine andere Person, zum Beispiel ein Familienangehöriger, Hausverwalter, Makler, Mitarbeiter eines Unternehmens oder eine sonstige bevollmächtigte Person. In diesen Fällen kann eine Vollmacht zur Beauftragung des Energieausweises sinnvoll oder erforderlich sein, damit eindeutig dokumentiert ist, wer im Namen des Eigentümers handeln darf.
Mit der Vollmacht bestätigt der Eigentümer, dass die bevollmächtigte Person berechtigt ist, den Energieausweis zu beauftragen, die notwendigen Gebäude- und Verbrauchsdaten zu übermitteln, Rückfragen zu beantworten und die weitere Kommunikation mit ENERVAL zu führen. Die Vollmacht beschränkt sich dabei ausschließlich auf die Beauftragung und Abwicklung des Energieausweises. Rechte zum Verkauf, zur Vermietung, Belastung oder sonstigen Verfügung über die Immobilie werden dadurch nicht übertragen.
Das Formular kann direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Anschließend wird es ausgedruckt oder als PDF gespeichert und vom Vollmachtgeber handschriftlich unterzeichnet. Die unterschriebene Vollmacht kann anschließend zusammen mit den übrigen Unterlagen an ENERVAL übermittelt werden.
Wichtig ist, dass der Vollmachtgeber tatsächlich berechtigt ist, den Auftrag für das betreffende Gebäude zu erteilen. Bei mehreren Eigentümern, einer Eigentümergemeinschaft, Gesellschaften oder sonstigen besonderen Eigentumsverhältnissen können zusätzliche Vertretungsnachweise erforderlich sein.
Die Vollmacht schafft damit eine klare Dokumentation der Beauftragung und erleichtert eine nachvollziehbare und geordnete Bearbeitung des Energieausweises.