Energieausweis fürs Haus: Pflichten, Kosten und Änderungen 2026
Wer 2026 ein Haus verkaufen oder neu vermieten möchte, benötigt in der Regel einen gültigen Energieausweis. Das gilt auch dann, wenn das Gebäude bisher selbst genutzt wurde. Seit dem 29. Juli 2026 heißt die gesetzliche Grundlage nicht mehr Gebäudeenergiegesetz (GEG), sondern Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die grundlegenden Pflichten rund um den Energieausweis bestehen jedoch fort.
Wann ist ein Energieausweis fürs Haus Pflicht?
Ein Energieausweis wird nicht allein deshalb benötigt, weil jemand ein Haus besitzt. Die Pflicht entsteht vor allem bei einem Eigentümer- oder Nutzerwechsel. Nach § 80 GModG ist ein Energieausweis erforderlich, wenn ein bebautes Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung verkauft, neu vermietet, verpachtet oder verleast werden soll und noch kein gültiger Ausweis vorhanden ist.
| Situation | Energieausweis erforderlich? |
|---|---|
| Hausverkauf | Ja, grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung vorzulegen |
| Neuvermietung eines Hauses | Ja |
| Verpachtung oder Leasing | Ja |
| Neubau | Ja, als Energiebedarfsausweis nach Fertigstellung |
| Eigene weitere Nutzung ohne Verkauf oder Neuvermietung | In der Regel nein |
| Bestehendes Mietverhältnis ohne Neuvermietung | In der Regel kein neuer Ausweis nur wegen des laufenden Mietverhältnisses |
Für eine Eigentumswohnung wird kein eigener Energieausweis nur für die einzelne Wohnung erstellt. Der Ausweis bezieht sich grundsätzlich auf das gesamte Gebäude. Die Wohnungseigentümergemeinschaft beziehungsweise die Verwaltung sollte deshalb einen gültigen Energieausweis für das Gebäude bereithalten.
Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?
Verkäufer, Vermieter und beauftragte Immobilienmakler müssen potenziellen Käufern oder Mietern den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Das kann auch durch einen gut sichtbaren Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen geschehen. Findet keine Besichtigung statt, muss der Ausweis unverzüglich vorgelegt werden – spätestens dann, wenn der Interessent ihn verlangt.
Nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags ist der Energieausweis oder eine Kopie zu übergeben. Es genügt daher nicht, den Ausweis erst nachträglich zu bestellen, wenn der Vertrag bereits geschlossen ist.
Welche Angaben gehören 2026 in die Immobilienanzeige?
Liegt bei Veröffentlichung der Anzeige bereits ein Energieausweis vor, müssen nach § 87 GModG folgende Angaben in kommerziellen Immobilienanzeigen erscheinen:
- Art des Energieausweises: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis,
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch,
- wesentlicher Energieträger der Heizung,
- Baujahr des Wohngebäudes,
- Energieeffizienzklasse des Wohngebäudes.
Auch wenn bei der Veröffentlichung noch kein Energieausweis vorliegt, muss er rechtzeitig zur Besichtigung vorhanden sein. Eigentümer sollten ihn deshalb möglichst vor Beginn der Vermarktung beauftragen.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Welcher ist für das Haus richtig?
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlich erfassten Energieverbrauch. Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude rechnerisch anhand der Gebäudehülle und der Anlagentechnik. Welche Variante zulässig ist, hängt insbesondere von Baujahr, Zahl der Wohnungen und energetischem Zustand ab.
| Merkmal | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
|---|---|---|
| Grundlage | Tatsächliche Verbrauchsdaten | Berechneter Energiebedarf |
| Nutzerverhalten | Beeinflusst das Ergebnis | Weitgehend nutzerunabhängig |
| Benötigte Daten | Mindestens 36 zusammenhängende Monate | Bauteile, Flächen, Dämmung und Anlagentechnik |
| Aufwand und Kosten | Meist geringer | Meist deutlich höher |
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist beim Verkauf oder bei der Neuvermietung grundsätzlich ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Eine Ausnahme besteht, wenn das Gebäude bereits bei Fertigstellung das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllte oder später mindestens auf dieses Niveau gebracht wurde.
Bei anderen Bestandsgebäuden besteht häufig Wahlfreiheit. Für den Verbrauchsausweis müssen geeignete Verbrauchsdaten aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten vorliegen. Die jüngste Abrechnungsperiode muss enthalten sein und darf bei ihrem Ende nicht mehr als 18 Monate zurückliegen. Vor der Bestellung lässt sich die zulässige Ausweisart mit dem ENERVAL-Ausweis-Check prüfen.
Was kostet ein Energieausweis fürs Haus 2026?
Für Energieausweise gibt es keine gesetzlich festgelegten Einheitspreise. Die Kosten hängen von der Ausweisart, der Gebäudegröße, der Zahl der Wohneinheiten, den vorhandenen Unterlagen und dem erforderlichen Prüfaufwand ab.
| Leistung | Preis beziehungsweise übliche Orientierung |
|---|---|
| ENERVAL Verbrauchsausweis, Standard | 39 Euro, maximal 24 Stunden |
| ENERVAL Verbrauchsausweis, Express | 59 Euro, maximal 6 Stunden |
| Einfacher Verbrauchsausweis am Markt | Teilweise unter 100 Euro; bei größeren oder komplexeren Gebäuden auch deutlich mehr |
| Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Aufnahme | Häufig etwa 300 bis 500 Euro; bei größeren Gebäuden mehr |
Die genannten Marktpreise sind Orientierungswerte und keine gesetzliche Gebührenordnung. Bei ENERVAL gelten die ausgewiesenen Preise für Wohngebäude, bei denen ein Verbrauchsausweis zulässig ist und vollständige, plausible sowie prüffähige Angaben vorliegen. Ein Bedarfsausweis wird von ENERVAL nicht angeboten.
Was hat sich beim Energieausweis 2026 geändert?
1. Das GEG wurde durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt
Die wesentlichen Neuregelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes gelten seit dem 29. Juli 2026. Das GModG ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz. Die öffentlich besonders diskutierten Änderungen betreffen vor allem die Wahl und Förderung von Heizungen. Die Vorschriften zum Energieausweis stehen weiterhin in den §§ 79 bis 88.
2. Die grundlegenden Energieausweis-Pflichten bleiben bestehen
Verkauf, Neuvermietung, Vorlage bei der Besichtigung, Pflichtangaben in Immobilienanzeigen und die zehnjährige Gültigkeitsdauer bleiben gesetzlich geregelt. Ein neuer Gesetzesname bedeutet daher nicht, dass Eigentümer beim Hausverkauf auf den Energieausweis verzichten können.
3. Bereits ausgestellte Energieausweise bleiben grundsätzlich gültig
Ein noch gültiger Energieausweis muss nicht allein wegen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes ersetzt werden. Er gilt grundsätzlich bis zum eingetragenen Ablaufdatum. Vorzeitig verliert er seine Gültigkeit, wenn nach bestimmten umfangreichen Änderungen am Gebäude ein neuer Energieausweis nach § 80 Absatz 2 erforderlich wird.
4. Die Effizienzklassen reichen weiterhin von A+ bis H
Die aktuell geltende deutsche Skala reicht weiterhin von A+ bis H. Die Klasse ergibt sich unmittelbar aus dem Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch. Eine pauschale Umstellung aller bestehenden Energieausweise auf eine neue Skala ist im derzeit geltenden deutschen Recht nicht vorgesehen.
5. Weitere Anpassungen durch die EU-Gebäuderichtlinie können folgen
Die Bundesregierung hat angekündigt, die europäische Gebäuderichtlinie 2024/1275 in deutsches Recht umzusetzen. Solche künftigen Anpassungen dürfen jedoch nicht mit bereits geltendem Recht verwechselt werden. Für Eigentümer ist der aktuelle Gesetzesstand zum Zeitpunkt der Ausstellung entscheidend.
Wann wird trotz gültigem Ausweis ein neuer Energieausweis benötigt?
Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Eine bloße Heizungsreparatur, ein Eigentümerwechsel oder der neue Name des Gesetzes verkürzen diese Frist nicht automatisch. Ein neuer Energieausweis kann jedoch vor Ablauf erforderlich werden, wenn umfangreiche Änderungen an einem bestehenden Gebäude vorgenommen und dabei Berechnungen für das gesamte Gebäude nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
Ein abgelaufener Energieausweis muss nicht allein deshalb sofort erneuert werden, wenn das Haus weiterhin selbst genutzt wird. Vor einem Verkauf oder einer Neuvermietung ist aber wieder ein gültiger Ausweis erforderlich.
Welche Häuser benötigen keinen Energieausweis?
Ausnahmen gelten insbesondere für folgende Fälle:
- kleine Gebäude mit höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche,
- Baudenkmäler hinsichtlich der Pflichten bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing,
- bestimmte Ferien- und Wochenendhäuser mit sehr begrenzter jährlicher Nutzung,
- provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren,
- Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken dienen,
- bestimmte nicht oder nur gering beheizte Betriebsgebäude.
Die Ausnahme muss tatsächlich zum konkreten Gebäude passen. Ein selbst genutztes Einfamilienhaus ist beim späteren Verkauf nicht allein wegen der bisherigen Eigennutzung von der Ausweispflicht befreit.
Darf der Energieausweis online erstellt werden?
Ja. Eine Vor-Ort-Begehung ist nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben. Eigentümer dürfen die erforderlichen Daten bereitstellen. Der Aussteller muss diese Angaben jedoch sorgfältig prüfen und darf sie nicht verwenden, wenn Zweifel an ihrer Richtigkeit bestehen. Ein Online-Energieausweis ist deshalb nur dann seriös, wenn die Daten nicht ungeprüft in ein Dokument übernommen werden.
Jeder neu ausgestellte Energieausweis benötigt eine individuelle Registriernummer. Außerdem dürfen Energieausweise nur von Personen ausgestellt werden, welche die gesetzlichen Qualifikationsanforderungen erfüllen.
Was droht bei einem fehlenden oder fehlerhaften Energieausweis?
Verstöße gegen die gesetzlichen Pflichten können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das betrifft je nach Fall unter anderem die fehlende Ausstellung, Vorlage oder Übergabe sowie unzutreffende Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige. Auch Eigentümer müssen darauf achten, dass die von ihnen bereitgestellten Gebäudedaten richtig sind.
Verbrauchsausweis fürs Haus online beantragen
Ist für Ihr Wohngebäude ein Verbrauchsausweis zulässig, können Sie ihn bei ENERVAL vollständig online beantragen. Der Standard-Verbrauchsausweis kostet 39 Euro und wird bei vollständigen und plausiblen Angaben innerhalb von maximal 24 Stunden erstellt. Die Express-Bearbeitung kostet 59 Euro und dauert maximal sechs Stunden.
- keine Vorkasse – Rechnung erst nach Versand,
- persönliche Prüfung durch einen qualifizierten Aussteller,
- fachlicher Hintergrund durch einen DEKRA-zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung,
- individuelle Registriernummer,
- Versand als PDF per E-Mail.
Die DEKRA-Zertifizierung bezieht sich auf die Immobilienbewertung. Die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise richtet sich unabhängig davon nach den gesetzlichen Qualifikationsanforderungen.
Häufige Fragen zum Energieausweis fürs Haus 2026
Ist der Energieausweis 2026 noch Pflicht?
Ja. Beim Verkauf, bei einer Neuvermietung, Verpachtung oder beim Leasing ist grundsätzlich ein gültiger Energieausweis erforderlich. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz hat diese grundlegende Pflicht nicht abgeschafft.
Muss ich wegen des neuen Gesetzes 2026 einen neuen Energieausweis beantragen?
Nein, nicht allein wegen der Gesetzesänderung. Ein noch gültiger Energieausweis bleibt grundsätzlich bis zu seinem Ablaufdatum wirksam, sofern nicht wegen bestimmter umfangreicher Änderungen am Gebäude vorher ein neuer Ausweis erforderlich wird.
Was kostet ein Energieausweis für ein Einfamilienhaus?
Das hängt von der Ausweisart ab. Bei ENERVAL kostet der Verbrauchsausweis 39 Euro beziehungsweise 59 Euro als Express-Ausweis. Ein Bedarfsausweis ist wegen der aufwendigeren Gebäudeaufnahme meist deutlich teurer und kann mehrere hundert Euro kosten.
Reicht beim Hausverkauf ein Verbrauchsausweis?
Nicht immer. Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich, sofern das Gebäude nicht bereits das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt oder später entsprechend verbessert wurde.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung des bestehenden Dokuments ist nicht vorgesehen; bei Bedarf wird ein neuer Ausweis ausgestellt.
Brauche ich für eine Eigentumswohnung einen eigenen Energieausweis?
Nein. Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt. Für den Verkauf oder die Neuvermietung einer Wohnung wird der Energieausweis des Gesamtgebäudes verwendet.
Kann ich einen Energieausweis selbst erstellen?
Eigentümer können Gebäudedaten und Unterlagen bereitstellen, den rechtsgültigen Energieausweis darf jedoch nur eine nach § 88 GModG ausstellungsberechtigte Person ausstellen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesregierung: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz seit 29. Juli 2026
- § 79 GModG: Grundsätze und Gültigkeit des Energieausweises
- § 80 GModG: Ausstellung, Vorlage und Übergabe
- § 82 GModG: Energieverbrauchsausweis
- § 83 GModG: Ermittlung, Bereitstellung und Prüfung der Daten
- § 87 GModG: Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
- § 88 GModG: Ausstellungsberechtigung
- § 108 GModG: Bußgeldvorschriften
- Anlage 10 GModG: Energieeffizienzklassen A+ bis H
- Verbraucherzentrale: Ausstellung und Kosten eines Energieausweises
- co2online: Kosten eines Bedarfs- und Verbrauchsausweises
- ENERVAL: Preise und Bearbeitungszeiten
