
Wer einen Verbrauchsausweis online berechnen lässt, kann bei identischen Verbrauchsdaten überraschend unterschiedliche Ergebnisse erhalten. Besonders bei Erdgas können die Abweichungen erheblich sein.
Eine mögliche Ursache ist die unterschiedliche Behandlung von Brennwert und Heizwert. Wird ein brennwertbezogener Gasverbrauch aus der Abrechnung unverändert für den Verbrauchsausweis übernommen, kann der ausgewiesene Energiekennwert zu hoch ausfallen. Im ungünstigen Fall verschlechtert sich dadurch sogar die Energieeffizienzklasse des Gebäudes.
Der Gaszähler misst den Verbrauch zunächst in Kubikmetern. Für die Abrechnung wird diese Gasmenge mithilfe der Zustandszahl und des Brennwertes in Kilowattstunden umgerechnet. Auf der Gasabrechnung erscheint deshalb meistens bereits ein Verbrauchswert in Kilowattstunden.
Das Problem: Dieser Kilowattstundenwert ist in der Regel auf den Brennwert, auch oberer Heizwert (H_s) genannt, bezogen.
Für die Berechnung des Verbrauchsausweises müssen die Verbrauchsdaten dagegen auf den unteren Heizwert (H_i) bezogen werden. Die amtlichen Berechnungsregeln bestimmen ausdrücklich, dass brennwertbezogene Verbrauchsangaben mithilfe der vorgesehenen Umrechnungsfaktoren auf den unteren Heizwert umzurechnen sind.
Der Heizwert (H_i) berücksichtigt die Wärmemenge, die bei der Verbrennung des Energieträgers unmittelbar genutzt werden kann.
Der Brennwert (H_s) berücksichtigt zusätzlich die Wärme, die im Wasserdampf der Abgase enthalten ist und bei einer Brennwertheizung teilweise zurückgewonnen werden kann.
Der Brennwert ist deshalb höher als der Heizwert. Wird ein brennwertbezogener Verbrauchswert ohne Umrechnung als heizwertbezogener Verbrauch behandelt, ist die Berechnungsgrundlage zu hoch.
Wichtig ist außerdem: H-Gas ist nicht dasselbe wie (H_s).
Die Bezeichnung H-Gas steht für Erdgas mit einem höheren Energiegehalt. Das Formelzeichen (H_s) bezeichnet dagegen den oberen Heizwert beziehungsweise Brennwert. Diese beiden Begriffe dürfen nicht miteinander verwechselt werden.
Ein Gebäude hat laut Gasabrechnung folgenden Jahresverbrauch:
30.000 kWh Erdgas auf Brennwertbasis
Bei einem Umrechnungsfaktor von 1,11 ergibt sich für den Verbrauchsausweis:
30.000 kWh ÷ 1,11 = 27.027 kWh auf Heizwertbasis
Würde der Abrechnungswert ohne Umrechnung übernommen, würden stattdessen weiterhin 30.000 kWh in die Berechnung einfließen.
Der nicht umgerechnete Wert liegt damit rund 11 Prozent über dem korrekt auf den Heizwert umgerechneten Verbrauch.
Bei einer Gebäudenutzfläche von 180 m² ergibt sich ohne Berücksichtigung weiterer Korrekturen:
Mit Umrechnung auf den Heizwert:
27.027 kWh ÷ 180 m²
= 150,2 kWh/(m²·a)
Ohne Umrechnung:
30.000 kWh ÷ 180 m²
= 166,7 kWh/(m²·a)
In diesem vereinfachten Beispiel würde das Gebäude mit dem umgerechneten Verbrauch in der Energieeffizienzklasse E liegen. Ohne Umrechnung würde es in die schlechtere Energieeffizienzklasse F fallen.
Nach Anlage 10 des Gebäudeenergiegesetzes reicht die Effizienzklasse E bis zu einem Endenergieverbrauch von 160 kWh/(m²·a). Die Klasse F reicht von mehr als 160 bis 200 kWh/(m²·a).
Der im Energieausweis angegebene Endenergieverbrauch wird unter anderem bei Verkauf und Vermietung verwendet. Liegt zum Zeitpunkt einer Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vor, müssen unter anderem der Endenergieverbrauch und die Energieeffizienzklasse angegeben werden.
Ein unnötig hoher Kennwert kann daher:
das Gebäude energetisch schlechter erscheinen lassen,
eine schlechtere Energieeffizienzklasse verursachen,
Interessenten verunsichern,
die Vergleichbarkeit mit anderen Gebäuden beeinträchtigen,
zu Rückfragen bei Verkauf oder Vermietung führen.
Deshalb sollte nicht einfach irgendein Ergebnis übernommen werden, nur weil ein Online-Rechner besonders schnell einen Kennwert anzeigt.
Nein. Ein abweichender Kennwert muss nicht zwingend auf einer falschen Brennwertumrechnung beruhen.
Unterschiede können auch entstehen durch:
verschiedene Abrechnungszeiträume,
unterschiedliche Klimafaktoren,
die Berücksichtigung der Warmwasserbereitung,
längere Leerstände,
eine abweichend ermittelte Gebäudenutzfläche,
unterschiedliche Energieträger,
unvollständige oder falsch zugeordnete Verbrauchsdaten.
Nach § 82 GEG müssen für einen Verbrauchsausweis grundsätzlich Verbrauchsdaten aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten verwendet werden. Der Heizenergieverbrauch muss außerdem einer Witterungsbereinigung unterzogen werden. Längere Leerstände sind angemessen zu berücksichtigen.
Ein Vergleich verschiedener Rechner ist deshalb nur sinnvoll, wenn wirklich sämtliche Eingaben identisch sind.
Vor der Berechnung sollte geprüft werden, auf welcher Grundlage der Verbrauchswert angegeben wurde.
Dann ist zu klären, ob dieser Wert auf dem Brennwert (H_s) oder auf dem Heizwert (H_i) beruht. Bei normalen Gasabrechnungen wurde die gemessene Gasmenge in der Regel mithilfe des Brennwertes in Kilowattstunden umgerechnet.
Das Eingabefeld sollte eindeutig beschriftet sein. Eine bloße Angabe wie „Gasverbrauch in kWh“ reicht nicht aus, wenn unklar bleibt, wie der Wert anschließend behandelt wird.
Werden brennwertbezogene Verbrauchsdaten eingegeben, muss nachvollziehbar sein, ob der Anbieter sie für den Verbrauchsausweis auf den unteren Heizwert umrechnet.
Wird eine Auswahl angeboten, muss die Angabe auf der Abrechnung sorgfältig geprüft werden. Eine falsche Auswahl kann den Kennwert deutlich verändern.
Ein Verbrauchsausweis sollte nicht allein auf einer automatischen Berechnung beruhen. Unklare, widersprüchliche oder unvollständige Verbrauchsdaten müssen vor der Ausstellung geprüft werden.
Bei ENERVAL werden brennwertbezogene Gasverbrauchswerte nicht ungeprüft als Heizwert übernommen.
Ist der auf der Gasabrechnung ausgewiesene Kilowattstundenverbrauch auf den Brennwert (H_s) bezogen, wird er auf den für den Verbrauchsausweis maßgeblichen unteren Heizwert (H_i) umgerechnet. Damit soll verhindert werden, dass bereits umgerechnete Abrechnungswerte mit einer falschen Bezugsgröße in die Kennwertberechnung einfließen.
Dabei werden nicht nur die Verbrauchsmengen betrachtet. Zusätzlich werden unter anderem die Abrechnungszeiträume, der Energieträger, die Gebäudenutzfläche, die Warmwasserbereitung und mögliche Leerstände geprüft.
Zwei Online-Rechner können trotz identischer Gasabrechnungen unterschiedliche Ergebnisse anzeigen. Eine mögliche Ursache ist, dass ein Rechner den brennwertbezogenen Kilowattstundenwert unverändert übernimmt, während ein anderer ihn entsprechend den amtlichen Berechnungsregeln auf den unteren Heizwert umrechnet.
Bei Erdgas kann dieser Unterschied ungefähr elf Prozent betragen. In Grenzfällen kann dadurch sogar eine schlechtere Energieeffizienzklasse entstehen.
Eigentümer sollten deshalb genau darauf achten, ob ein Rechner zwischen Brennwert und Heizwert unterscheidet und wie der eingegebene Gasverbrauch verarbeitet wird.
Bei ENERVAL können Sie Ihre Verbrauchsdaten kostenlos und unverbindlich vorab prüfen lassen. Ist ein Verbrauchsausweis zulässig und sind die Daten ausreichend, können Sie den Verbrauchsausweis anschließend online ab 39 € beantragen.