Bei Heizöl zählt nicht allein, wie viele Liter während eines Zeitraums geliefert wurden. Entscheidend ist die tatsächlich verbrauchte Brennstoffmenge. Dafür müssen auch die Veränderungen des Tankbestands berücksichtigt werden.
Die Berechnung nach dem Prinzip
Anfangsbestand + Heizöllieferungen – Endbestand = Heizölverbrauch
bildet genau diese tatsächlich verbrauchte Heizölmenge ab. Dieses Vorgehen entspricht der Systematik des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) für die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises. Nach § 82 GModG sind geeignete Verbrauchsdaten zugrunde zu legen; hierzu gehören insbesondere Abrechnungen von Energielieferanten sowie sachgerecht ermittelte Verbrauchswerte.
Das ist bei lagerfähigen Brennstoffen wie Heizöl besonders wichtig: Eine Heizöllieferung ist zunächst nur eine Befüllung des Tanks und noch nicht automatisch vollständig verbrauchte Energie. Befinden sich beispielsweise am Ende des Abrechnungszeitraums noch größere Mengen Heizöl im Tank, dürfen diese nicht als Verbrauch angesetzt werden.
Für einen belastbaren Verbrauchsausweis müssen deshalb Liefermengen und vorhandene Tankbestände gemeinsam betrachtet werden. ENERVAL berücksichtigt diese Zusammenhänge bei der Prüfung der eingereichten Verbrauchsdaten. Auch der Aussteller ist nach dem GModG verpflichtet, bereitgestellte Daten sorgfältig auf ihre Plausibilität zu prüfen.